Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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nen Hefe ihrem Vergâhrungsgrade proportional ist. Dietz 
würde gegen die Ansicht Meihner's streiten, wornach der Malz- 
und Getreidewein eine Verbindung von Alkohol mit Fermenthy- 
drat ist; denn je mehr Alkohol im Biere entsteht, desto mehr 
des Fermenthydrats mützte mit demselben zu Wein verbunden 
bleiben; es wird aber dabei in demselben Verhâltnisse mehr 
Hefe (Ferment) ausgeschieden. 
Gefrorenes Bier. 
Setzt man Bier einer Temperatur von mehren Graden 
unter 0 aus, so gefriert nur ein Theil des Wassers aus dem 
Bier, und das Flüssigbleibende ist ein stärkeres von demselben 
oder nahe demselben Vergährungsgrade, woraus eben mit Be 
stimmtheit hervorgeht, daß nur ein Theil Wasser aus dem 
Biere als Eis ausgeschieden worden. Das erhaltene Eis ist 
zellig, es wird nach dem Ablaufen des Biers ganz weiß und 
fast geschmacklos, indem demselben nur äußerlich etwas Weniges 
von dem abgelaufenen Bier anhängen bleibt. Je stärker das 
Bier, eine desto größere Frostkälte erfordert es zum Gefrieren. 
Dadurch bereits verstärktes Bier kann durch mehrere Erkältung 
wiederholt zum Gefrieren gebracht und noch weiter verstärkt 
werden. Es besitzt auch eine dunklere Farbe. 
Im Folgenden theile ich die Resultate mit, die ich bei dieß- 
fälligen Versuchen erhielt. 
Bier von Liebegitz in Böhmen wurde am 7. Jäner 1850 
geprüft (a) und hierauf einer Frostkälte von 6° R. unter Null, 
das hierbei erhaltene verstärkte Bier (b) aber einer sich eben 
ergebenen noch größeren Kälte von 10° R. unter Null ausge 
setzt (a) und beide durch das Gefrieren verstärkte Biere wur 
den ebenfalls sacharometrisch geprüft. 
Die erhaltenen Resultate waren Folgende: 
Die Biere 
3 . 
b. 
6. 
Sacharometer-Anzeige des frischen 
entkohlensäuerten Biers 
14" R. Temperatur . 
bei 
2.550 
3.975 
4.475 
dto. des gekochten Biers . 
. 
3.900 
5.850 
6.681 
Attenuationsdifferenz . . 
. 
1.350 
1.875 
2.206 
Ursprünglicher Extractgehalt 
Würzen ..... 
der 
9.768 
13.862 
16.002
	        
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