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3. Er soll eine gewisse Tiefe haben, damit die Temperatur
in demselben das ganze Jahr hindurch eine möglichst gleich
mäßige sei. Diese gleiche Temperatur erreicht man in einer
Tiefe von 30 bis 36 Fuß.
4. Der Keller soll mäßig feucht sein. Bei zu viel Feuchte
werden die Fässer leicht schimmlig; bei zu großer Trockene lei
den sie ebenfalls.
5. Soll derselbe ein gemäßigtes Licht haben; zu viel Dun
kel bringt Fäulniß hervor.
6. Grünes Holz, Essig, faulende Körper müssen aus dem
Keller entfernt uud davon fern gehalten werden.
Hiernach soll der Keller 5 bis 6 Klaftern tief in die Erde
gegraben, überwölbt, seine Eingänge gegen Norden gerichtet
und derselbe von Gassen, Straßen, Werkstätten, Abstützen, Grä
ben, Abtritten, Ställen, Miststätten rc. entfernt sein.
Im Allgemeinen haben gegrabene Keller von der genann
ten Tiefe die mittlere Temperatur des Jahres an den Orten,
wo sie sich befinden.
Da es von Jntereste ist, für diesen Zweck die mittlere
Jahreswärme verschiedener Orte zu kennen, um daraus den
Einfluß zu ermessen, den dieselbe auf die Biererzeugung, so wie
auf die Aufbewahrung und Dauer des Biers in den Kellern
haben kann, so sollen die wichtigern Orte, wo Bier gebraut wird,
mit ihrer mittlern Jahreswärme hier aufgeführt werden.
Amsterdam . .
8.72« R.
Berlin . . .
7.28
H
Bern . . . '.
5.83
II
Breslau . . .
6.61
II
Brüssel . . .
8.64
II
Christiania . .
4.26
n
Danzig . . .
4.96
tt
Dublin . . .
7.44
rt
Edinburg . .
6.69
n
Frankfurt a. M.
7.86
u
Gotha . . .
7.02
ir
Göttingen . .
6.84
ir
Sct. Gotthard.
0.84
ir
Haag ....
8.90
it
Halle ....
7.40
ii
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