Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

theilhaftesten zur Viererzeugnng verarbeiten lassen, und daß 
die Verwendung des Gerstenmalzes (mit etwas Haferschrot) 
zum Meischen und zur Zuckerbildung diejenige ist, welche ein 
Vier — das Malzkartoffel - Stärkmehlbier — liefert, das in 
allen seinen Eigenschaften dem Malzbiere am nächsten steht. 
Bei der Srärkmehl-Erzeugung aus Kartoffeln bleibt aller 
dings '/4 — V 3 Stärkmehl in dem ausgewaschenen Brei zurück; 
allein da dieser mit dem eiweißhaltigen Wasser als gutes Vieh 
futter verwendet werden kann, so gelangt das Stärkmehl hier 
wieder zur anderweitigen Benützung. Die Stärkmehl-Erzeu 
gung läßt sich überall im kleinsten und im größten Maßstabe 
mit einfachen Mitteln ausführen, und schon diese gestattet in 
landwirthschaftlicher Beziehung gegen den Gerstenanbau von 
derselben Ackerfläche den doppelten Bierertrag, bei der Verwen 
dung von Kartoffelmehl, wo der g-anze Stärkmehlgehalt zur 
Benützung kommt, den dreifachen. Bei der Neb en Nutzung als 
Viehfutter wird man sich also auch mit dem zweifachen Bier 
ertrag zufriedenstellen können. Es ist dieß gewissermaßen der 
Ersatz für die bei Verwendung der Kartoffeln zur Branntwein-Er 
zeugung in den Branntwcinbrenncreien abfallende Schlempe, oder 
für das Gerstenstroh beim Gerstenanbau. 
Außerdem könnte man den ausgewaschenen und dadurch 
entsafteten Brei auch pressen und trocknen, um ein minder aus 
giebiges Mehl daraus zu bereiten. 
Noch eine aildere Meinung muß ich bekämpfen, die sich 
hier und da geltend machen will, als ob von der Biererzeu 
gung keine Steuer gezahlt werden würde, wenn Kartoffeln statt 
Malz dazu in Verwendung kommen, und daß deßhalb das Kar 
toffelbier wohlfeiler erzeugt werden könne. Dieß ist offenbar 
ein frommer Irrthum. Wenn auch in einigen Staaten eine 
Malzsteuer besteht, so lastet diese Steuer doch eigentlich auf 
der Biererzeugung und dem Biere, ob nun dieselbe von der 
40 Stunden lang gequellten Gerste, wie in England, oder 
vom Gewichte des Malzes oder vom Malzschroie, wie in Preu 
ßen, Baiern, Würtcmberg rc., oder von der Menge der erzeug 
ten Würze bezahlt wird, wie in Österreich. Im letztern Falle 
mag man zur Biererzeugung welche Stoffe immer verwenden, 
so müssen sie in Form von Bierwürze Steuer entrichten. Aber 
auch in den ersten Fällen versteht der Staat unter Malz offen 
bar alle jene stärkmehlhaltigen Stoffe, welche zur Viererzen-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.