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gerissenen Stärkmehl-Tegumenten getrübt; wir besitzen kein ein
faches Mittel, um dieselbe schnell und klar zu filtriren, und zu
dem ist das Pressen eine so umständliche, kostspielige und zeit
raubende Arbeit, daß sich dabei kein ökonomischer und technischer
Gewinn herausstellen möchte.
Die Gewinnung der den Trebern anhängenden Würze
durch den Nachguß kann geschehen:
a) durch Verdrängung,
b) durch wirkliche Aussüß u n g.
Die Verdrängungsmethode, obwohl anscheinend vor
theihaft, gewährt erfahrnngsmäßig kein günstiges Resultat. Sie
besteht darin, daß man das heiße Wasser mit der Vorsicht über
die Treber ansgießt, daß dieselben davon nicht aufgerührt wer
den, und man nimmt nun an, daß die den Trebern noch an
hängende specifisch schwerere Würze von dem Wasser nach Unten
werde verdrängt werden, daß daher das Wasser an Stelle der
Würze in den Trebern verbleiben werde. Die Erfahrung lehrt
aber, daß dieß nur höchst unvollkommen erfolgt, daß ganze Treber
klumpen von dem Wasser gar nicht durchdrungen werden, und
daß das Wasser da Orten von den Trebern abfließt, wo sich
in der Trebermasse kleine Canäle bilden, und dasselbe daher den
geringsten Widerstand gegen seine Bewegung findet. Die Ver
drängung der Würze erfolgt auf diese Weise sehr unvollständig.
Die Attssüßnngs Methode beruht darauf, daß man das
Nachgußwasser mit den Trebern vollkommen aufrührt und durch
arbeitet, wodurch sich eine gleichmäßig verdünntere Würze bildet,
die nach durch einige Ruhe erfolgter Klärung von den Trebern
-abgezogen wird. Diese Würze nennt man zweite Würze,
Nachwürze, fälschlich auch Nachbier. Ze mehr solche Nachgüsse
gemacht werden, desto vollständiger wird die den Trebern an
hängende Würze gewonnen; daher auch oft noch ein zweiter
und dritter Nachguß gemacht und dadurch eine dritte und
vierte Würze gewonnen wird.
In Österreich ist zur Zeit nur ein heißer Nachguß ge
stattet, wovon die gewonnene zweite Würze der ersten hinzuge
fügt und zur Erzeugung von nur einerlei Sorte Bier verwen
det wird. Es ist aber noch ein zweiter Nachguß mit kaltem
Wasser erlaubt, wovon die damit gewonnene dritte Würze zur
Erzeugung von Essig (Essigwürze, Essig st off) oder zu je
ner von Branntwein (Glattwasser verwendet wird. Das