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Bei der Biererzengung ist nun eine vollständige Vergährung
des süßen Zusatzes nicht nothwendig, weil man gewohnt ist,
einen Theil der Substanz nnvergohren im Biere zu belassen,
und dann werden 100 K'Malz vielleicht ans das doppelte Quan
tum Zucker ausreichen, oder wenn man wenigerZncker anwendet und
folglich nicht alle neu gebildete Hefe davon consumirt wird,
wird man dabei einen Antheil neuer Hefe erhalten können. Da
diese jedoch zum anderweitigen Verbrauche zur Weißbrodbäckerei
und in den Haushaltungen nicht ausreicht, so wird man dann
darauf denken müssen, auf andere Weise Ersatzmittel dafür zu
beschaffen.
Eine reine gegohrene Zuckerlösung ist eine sehr wohlschmek-
kende geistige Flüssigkeit, und es ist nicht zu zweifeln, daß man
Leim Zusätze von Zucker zur Würze ein wohlschmeckendes Bier,
jedoch von eigenthümlicher Beschaffenheit, "erhalten werde, wie
ein dießfalls abgeführter Versuch mit Zusatz von 6 S’ Zucker
auf 25 S’ Malz gezeigt hat, wobei der Zucker beim Kochen der
Würze mit Hopfen in dieselbe gebracht wurde, aber auch nach
dieser Operation in sie gebracht werden kann. Ihn beim Mei-
schen zuzusetzen, wäre eine zweck- und nutzlose Sache. —
Die Klärung und Haltbarkeit dieses Biers betreffend, so
ist es wohl keinem Zweifel unterworfen, daß erstere eben so gut,
wo nicht besser als bei dem Malzbiere stattfinden werde- der
mögliche Vergährungsgrad dürfte ein noch größerer sein. Über
seine Nahrhaftigkeit läßt sich im Vorhinein und ohne genauere
Untersuchungen und Erfahrung wohl kein Urtheil fällen. Zm
Allgemeinen sollte man glauben, daß es aus Mangel an Protein
körpern, die nur aus der Malzwürze stammen, weniger nährend
sein werde, als reines Malzbier; indeß da der zugesetzte Zucker
Hefe consumirt, und der Proteingehalt derselben im Viere ver
bleibt, weßhalb auch weniger neu gebildete Hefe ausgeschieden
wird — so könnte in diesem Anbetrachte auch das Malzzucker
bier einen gewissen Grad von Nahrhaftigkeit besitzen, und man
müßte in einer jeden derlei gegohrenen geistigen Flüssigkeit Kle
ber (Proteingebilde) in zweierlei Zuständen der Verbindung
unterscheiden, nämlich: freien Kleber, welcher zur Bildung der
neuen Hefe verwendet wird, und gebundenen Kleber, welcher
in die Mischung der gegohrenen Flüssigkeit eingegangen ist. Die
bei der Gährung solcher Würzen sich herausstellenden Attenua