396
tionsverhältnisse dürften voraussichtlich zwischen jenen reiner
Malzwürzen und Zuckerlösungen mitten inne stehen.
Das aus den vorangezeigten Mengen von Gerstenmalz und
Zucker dargestellte Bier war sehr klar, gut vergohren (0.75)
und schmeckte geistig weinartig; der Geschmack war übrigens
dem des Biers, aus gehopftem gemeinen Stärkezuckerwasser be
reitet, sehr ähnlich. An neu gebildeter Hefe wurde J / a U weni
ger gewonnen, als bei gleicher Quantität, Qualität (Würze
von 13 pCt. Extractgehalt) und bei gleichem Vergährungsgrade
aus bloßer Malzwürze erhalten worden wäre.
In der neuesten Zeit sind einige Streitschriften wider und
für das Bier gewechselt worden. Ich übergehe sie, weil ein
näheres Eingehen in die Betrachtung ihres Inhaltes kaum loh
nend wäre, und we^l man trotz der dem Biere gemachten Vor
würfe Bier trinken wird, so lange die Welt steht.
Dauer der Gebräue.
Die Dauer der Gebräue zu kennen, ist sowohl wichtig für den
technischen Betrieb, als auch für die steuerämtliche Überwachung
des Braugewerbes. Offenbar ist sie von der Größe der Ge
bräue bedingt; allein ihre Dauer nimmt nicht zu im geraden
Verhältnisse mit der Größe derselben, sondern in einem viel
kleinern.
Den Beginn des Gebräues rechnet man von der Unter
zündung des Braukessels an; die Beendigung desselben bezeich
net das Ausgießen der letzten, mit Hopfen gekochten Würze
portion auf das Kühlschiff. Während dieser Operation und
nach derselben kann die Effigwürze und das Glattwaffer durch
kalten Wasseraufguß auf die Treber gemacht und dann zum
Auswerfen der Treber aus dem Meischbottich geschritten werden.
Einen beträchtlichen Zeitaufwand nehmen die Überfüllungen,
das Ablassen und Einfüllen von Wasser und Würze, Lauter
und Dickmeische in Anspruch, wozu man natürlich bei größern
Gebräuen Röhren, Hähne und Pumpen von größern Quer
schnittsflächen und damit im Verhältniß stehenden Durchmessern,
Bohrungen u. dgl. anwendet, die überhaupt nicht zu klein sein
dürfen, um diese Operationen möglichst schnell verrichten zu
können und damit nicht unnöthigerweise aufgehalten zu sein.
Sonst ist die Zeitdauer eines Gebräues bedingt: