1) Ersparniß an Raum;
2) Ersparniß an Beischaffnngs- und Unterhaltungskosten
der Braugeräthe;
3) Verringerung der Zinsen des Aulagecapitals;
4) Ersparniß an Arbeitern;
5) die Erzeugung stets frischen Biers (bei der Obergah-
rung) und
6) immer frischer, kräftiger Hefe;
7) die Möglichkeit, die Würze auf die Kühlschiffe niedriger
auszugießen, weil man im Verhältnisse der Würzemasse größere
Kühlschiffe anwenden kann, wodurch eine schnellere und mehre
Abkühlung der Würze erzielt und
8) die Obergahrung auch in Bottichen vorgenommen wer
den kann.
Da, wo bloß in der kältern Jahreszeit untergähriges
Lagerbier bereitet wird, muß die Anzahl der Gebräue (Bier
sude) allerdings verringert, dagegen der Guß im gleichen Ver
hältnisse vergrößert werden.
Wenn daher eine Brauerei jährlich 6000 Faß Vier zu
erzeugen hat, so wird der Guß für 200 Brautage auf 30 Faß
zu bemessen sein, und man wird der Braupfanne einen Inhalt
von 20 (Bier-) Faß geben, die Größe der übrigen Brauge-
räthe im gleichen Verhältnisse anordnen, und z. B. 2 Kühl
schiffe auf je 15 Faß (für die Kochung zweier Würzeportionen)
anwenden. Man wird in 300 Brautagen aber auch 9000 Faß
Bier erzeugen können. Erzeugt dagegen eine Brauerei jährlich
nur 600 Faß Bier, so wird der Guß nur 3 Faß betragen, die
Pfanne mit 2 Faß Inhalt eine hinreichende Größe haben, und
darnach auch die übrige Einrichtung getroffen werden können.
Da, wo die von der Braupfanne abgehende Hitze noch
zum Malzdarren verwendet wird, kann man bei oft wieder
holten Gebräuen weit mehr Nutzen davon ziehen, als wo die
Gebräue seltener sind.
Die großen Branntweinbrennereien werden zu einem fa
briksmäßigen Betriebe eingerichtet; selbst die kleinern Brenne
reien werden oft ununterbrochen betrieben, nur in den Bier
brauereien liebt man noch zu sehr die Bequemlichkeit.
Ich bin überzeugt, dvß man von vielen Seiten diese meine
Ansicht, die ich übrigens begründet habe, nicht theilen wird,
wobei Kurzsichtigkeit, Privatinteresse und allerhand andere Um-
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