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Für das Königreich Ungarn, dann für das Königreich
Kroatien und Slavonien, die serbische Woiwodschaft
mit dem Temeser Banate, das Großfürstenthum Sieben
bürgen und die Militärgr enz e mit 3 Kreuzer (für den
Eimer wie oben mit 36 Kreuzer);
Für das Königreich Galizien nebst dem Herzogthnm
Krakau und dem Herzogthum Bukowina mit 27 2 Kreu
zer (für den Eimer wie oben mit 30 Kreuzer); für die übri
ge» Krön land er mit 3 l /, 2 Kreuzer Conventions-Münze (für
den Eimer wie oben mit 42 Kreuzer). (§. 5.)
Es hat somit gegen früher, wo der Eimer Bier in Böh
men mit 45 Kreuzer an Steuer (für die ursprünglich landes
übliche Schüttung von 2 Metzen Darrmalz pr. ein Faß zu 4
Eimer Bier, welche einem Extractgehalte der Würze von 11
bis 12 Procent entspricht) belegt war, eine nicht unbedeutende
Herabsetzung der Steuer statt gefunden.
Für die Biererzeugung in den geschlossenen Städten Wien,
Mailand und Venedig wird das Doppelte, für die übrigen
mit Ausnahme von Ofen mit Altofen, Pesth und Preß-
burg das Ein- und einhalbfache jener Gebühr als Steuer
betrag für eiuen Sacharometer-Grad festgesetzt, welcher für das
Kronland bemessen ist, worin sich die geschlossene Stadt be
findet. (§. 6.)
Den Gewerbtreibenden wird ein Grad über die ange
meldete Zahl und ein Grad unter derselben in solcher Weise
freigelassen, daß weder eine nachträgliche Versteuerung gefor
dert noch ein Strafverfahren eingeleitet wird, so lange
die Bierwürze nicht über einen Sacharometer-Grad leichter,
oder nicht über einen Grad schwerer befunden wird als ange
meldet wurde. (§. 3.)
Bruchtheile eines Sacharometergrades werden als ganze
Grade angesehen und berechnet. (§. 11.)
Aus diesen auszugsweise und nur im Wesentlichen mitge
theilten für die Zukunft bestimmten neuen Bierbesteuerungs
Vorschriften geht hervor, daß der Brauer, wenn er die Erzeu
gung einer Würze von 12 pCt. Extractgehalt anmeldet und
versteuert, er dennoch eine Würze von 13 pCt. Extractgehalt
ohne Steueraufzahlung erzeugen kann, und daß er diese bis zu
einem Extractgehalte von 11 Procent verdünnen darf. Diese
ihm gestattete Toleranz in den Extractgehalten der Würzen