450
gesonderten Thermometer auch noch einen andern nützlichen
Gebrauch machen kann, so erscheint es in ökonomischer und tech
nischer Beziehung räthlicher, beide Instrumente einzeln und nicht
in Eines vereinigt anzuschaffen und zu gebrauchen.
Die größere Gebrechlichkeit der zusammengesetzten Sacha
rometer erheischt den gleichen Vorgang.
Gegenseitige Controle der Bierqualität zwischen Brauer und
Schankwirth.
Das neue Bierbesteuerungsgesetz, welches ein Minimum
der Bierqualität in dem Extractgehalte der Bierwürze festsetzt,
auf welchen sich das Bier bei der Untersuchung zurückführen
lassen muß, macht eine gegenseitige Controle zwischen dem Bier
brauer und Schankwirth nothwendig, um, wenn ein geringhal
tiges Bier betroffen wird, nachweisen zu können, ob der Schank
wirth es in diesem Zustande schon aus der Brauerei bezogen,
oder ob es etwa erst bei dem Schankwirth durch Verdünnung
mit Wasser schwächer gemacht worden ist.
Hierzu hat schon Erxleben in seiner Abhandlung „Über
Güte und Stärke des Biers und die Mittel, diese Eigenschaften
richtig zu würdigen, Prag L818, bei Gottlieb Hanse" Anleitung
gegeben und dazu ein Procenten-Sacharometer anzuwenden ge
lehrt, dessen Procente noch in Zehntel abgetheilt waren, wovon
er jedes Zehntel Procent einen Biergrad nannte. Zur Zeit,
wenn das Bier von dem Brauer an den Schankwirth ausge
stoßen wird, hat er dasselbe in Gegenwart des Übernehmenden
mit dem Sacharometer (Bierwage) zu prüfen, und die Anzahl
Grade, welche es zeigt, so wie die Temperatur, bei welcher es
geprüft worden, sowohl in sein Ausstoßregister bei dem betref
fenden Fasse zu bemerken, als auch dem Bierwirthe in sein mit
zusendendes Bierbüchel einzutragen, und auch das Datum dabei
aufzuschreiben.
Da das Bier die Hauptgährung bereits vollendet hat, wenn
es aus der Brauerei ausgestoßen wird, und im Schankhause in
der Regel nicht so lange liegen bleibt, um bedeutend nachgähren
zu können, diese Nachgährung übrigens auch sehr langsam vor
sich geht, so kann die weitere Verminderuug der specifischen
Schwere des Biers nur sehr unbedeutend sein.
Entsteht daher im Schankhause eine Klage über schlechtes