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oder schwaches Bier, und es handelt sich darum nachzuweisen,
ob der Schankwirth das Bier in diesem Zustande schon aus
der Brauerei bezogen habe oder nicht, so ist eine Probe davon
durch Schütteln in einer Flasche zu entkohlensäuern, und bei
derselben Keller-Temperatur wie vorher mit der Sacharometer-
Bierwage auf die Gradanzeige zu prüfen. Hätte es z. B. in
der Brauerei 40 Grade bei dem Schankwirth aber nur 35 Grade
gezeigt, so ist die stattgehabte Vermischung mit Wasser erwiesen
und nur noch der Menge nach festzustellen.
Da man jedoch Billigkeits halber doch etwas auf die
seitdem erfolgte Nachgährung in Rechnung bringen muß, wird
es angemessen sein, die sich bei der Prüfung des Biers im
Schankhause ergebende Sacharometer-Anzeige um Vio Procent
oder um einen Grad dieser Bierwage größer zu nehmen, also
statt 35 Graden 36 Grade zu setzen. Eine Differenz um bloß
einen Grad Bierwage darf daher noch nicht als eine absichtliche
Wässerung des Biers angesehen werden.
Aus dieser Erhebung läßt sich nun die Menge des dem
Biere beigemischten Wassers ziemlich genau berechnen.
Vorerst läßt sich darüber eine allgemeine Formel aufstellen.
Dabei wird angenommen, daß das Gewicht eines Fasses Bier
sich gleich bleibe, wenn es auch in der Qualität etwas verschie
den ist. Dieß ist zwar nicht ganz richtig, kann aber hier aus
dem Grunde geschehen, weil der sich daraus ergebende Fehler
nicht von Erheblichkeit sein, und nur etwa 1 / 100 bis nur V 200
des Ganzen betragen kann. Ein Faß Bier enthält 170 Wiener
Maß; wird dasselbe mit x Maß Wasser verdünnt, so ist nun
seine Menge — 170 -f x Maß. Das unvermischte Bier zeige
s Grade, das mit Waffer vermischte aber b Grade an der Sa-
charometer-Bierwage, so ist:
170 X a r (170 + x) X b
und daraus ist: x - 170 fr — ■>) - ~ 170
Für das oben angenommene Beispiel wäre:
x - 110 _ 18>88 Maße.
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