d. h. das Faß Bier zu 170 Maß wurde mit 18.88 Maßen
Wasser vermischt.
Ist durch eine solche vergleichende Prüfung mit der Sa-
charometer-Bierwage der Wasserzusatz zum Bier im Schankhause
erwiesen, so kann ein weiterer Beweis noch mittelst einer ver
gleichenden sacharometrischen Bierprobe hergestellt werden, wo
bei, wenn das Bier auf den ursprünglichen Extractgehalt der
Würze zurückgeführt wird, sich eine ansehnliche Differenz in
diesem Herausstellen muß, welche mit dem erfolgten Wasserzu-
satze ebenfalls im Verhältnisse steht. Der sich herausstellende
Vergährungsgrad würde aber in beiden Fällen ziemlich gleich
sein. (S. 327.)
Da jedoch das Rechnen, wenn die Rechnung auch noch so
einfach, nicht Jedermanns Sache ist, so habe ich dem Beispiele
Erxlebens folgend die Tabelle 0. zusammengestellt, worin
für Biere von 6 bis 2 Procent. Sacharometer-Anzeige oder von
60 bis 20 Graden der Sacharometer-Bierwage — einer Dichte der
Biere, wie sie am gewöhnlichsten vorzukommen pflegen, — die
Maße Wasser schon angeschrieben sind, welche dem Biere bei
gemischt wurden, wenn es 1 bis 10 und 20 solcher Grade we
niger zeigt.
Diese Tabelle ist so einfach und verständlich, daß sie kei
ner weiteren Erklärung bedarf.
Bei diesen Berechnungen ist von einer etwa erfolgenden
Perdichtung bei der Vermischung von Bier mit Wasser, abge
sehen, weil sie jedenfalls nur unbedeutend sein kann, und deß
halb um so weniger berücksichtigt zu werden braucht, als klei
nere Bruchtheile von Maßen bei den berechneten Wassermengen
ohnedieß weggelassen worden sind.
Nach demselben Verfahren kann der Schankwirth auch con-
troliren, ob ihm beim Transport des Biers.nicht etwa Bier
abgezogen und dafür Wasser zugemischt worden sei. —
Das baierische Bierbrauwefen, besonders die darauf fich be
ziehende Gesetzgebung.
(„Mittheilungen de« Eewerbverein« für Hannover," Sl. Lief., 1842, 3. 257.)
In ganz Baiern ist der Bierabnahmszwang und jede Bann-
Ausübung der Privat- und Staatsbrauereien gänzlich aufgeho
ben (Verordnung vom 28. Juli 1807) und ist die Einfuhr des
Biers in Städte und Flecken frei gegeben.