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13) Balling, die sacharometrische Bierprobe, Prag 1843,
8., Borrosch und. Andre; auch in der Encyklopädischen
Zeitschrift des Gewerbewesens, Jahrgang 1843. Prag wie
oben; dann Balling, die sacharometrische Bier- und
Branntwein- Meischprobe, Prag 1846. 8., bei I. G. Calve.
14) I. I. Pohl, über die Siedepuncte mehrerer alkohol-
hältiger Flüssigkeiten und die darauf gegründeten Ver
fahren, den Alkoholgehalt derselben zu chemisch-technischen
Zwecken zu bestimmen. Im II. Bande der Denkschriften
der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse der kaiser
lichen Akademie der Wissenschaften, Wien 1850 und dar
aus auch besonders abgedruckt; dann I. I. Pohl Nach
träge zur thermo-aräometrischen Bierprobe, ebendaselbst,
Wien 1852.
Die nähere Würdigung aller hier bis 8ud 11 genannten
Bierproben zeigte, daß sie theils fehlerhaft, theils unge
nügend sind, und daß sie meistens den Zweck der Bierunter -
suchung verfehlt haben, indem man aus den Resultaten dersel
ben keinen technisch brauchbaren Schluß zu ziehen vermag. Die
oben genannten Bierproben hatten nämlich immer nur zum
Zwecke, den Alkohol-, Extract- und Wassergehalt der Biere zu
bestimmen; aber damit allein ist nicht gedient. Eine brauch
bare Bierprobe muß nebst Obigem auch die übrigen technischen
Beziehungen des Biers klar Herausstellen; sie muß Schlüffe
gestatten auf den ursprünglichen Extractgehalt der Würze, wor
aus das Bier erzeugt wurde, und auf die Schüttung, welche
zur Bereitung dieser Würze angewendet worden; sie muß auch
den jeweiligen Vergährungsgrad des Biers genau anzugeben
im Stande sein. Man erfährt dadurch, ob die landesgesetzliche
landesübliche oder die von dem Vrauereibesitzer vorgeschriebene
Schüttung an Gerstenmalz rc. zur Erzeugung des Biers wirk
lich verwendet worden; man erfährt dadurch nebst seinen we
sentlichen Bestandtheilen den jedesmaligen Gährungsftand der
selben, ob es mehr oder weniger vergohren, und ob es dem
gemäß ein jüngeres oder ein älteres Bier sei, und man gelangt
dadurch zur Kenntniß, ob zwei oder mehre Biere mit einander
Ähnlichkeit besitzen oder einander gleich, und ob sie aus gleich
gehaltvollen Würzen erzeugt sind — sämmtlich Ermittelungen,
die in politischer und financieller Beziehung in vorkommenden
streitigen Fällen entscheidend sind.