Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

34 
seinem Gewerbebetriebe benützt zu werden. Die im 1. Theile 
unter I, II und IV mitgetheilten sacharometrischen Tabellen gelten 
demnach zugleich auch für den Malzextractgehalt in den Bier 
würzen. 
In der Tabelle 1,2. Thl.sind die den Würzen von 1 bis 30 pCt. 
Extractgehalt zukommenden specifischen Schweren verzeichnet ent 
halten, wovon in der Folge Gebrauch gemacht werden wird. 
Mit Hilfe des Sacharometers ist der Bierbrauer im Stande: 
«) eine jede Bierwürze auf ihren Extract-Procentengehalt 
zu prüfen, daraus 
b) mit Rücksicht auf die Quantität der gewonnenen Wür 
zen deren absoluten Extractgehalt zu ermitteln; 
o) diese Extractmenge mit der Menge des aufgewendeten 
Malzes zu vergleichen, und 
cl) hiernach ein jedes Gebräu, einen jeden Meischproceß 
zu controliren, ob die gehörige Menge Extract gebildet und in 
der Würze gewonnen, und ob alles dazu bestimmte Malz zum 
Gebräue verwendet wurde; 
e) eine jede Bierwürze zu einem beliebigen Extractgehalte 
einzukochen oder zu verdünnen. 
Am genauesten erfährt man den Extractgehalt der Würzen 
durch Bestimmung ihrer specifischen Schwere mittelst eines Tau- 
sendgran-Fläschchens bei 14 “ R. Temperatur und Reduction des 
Procenten-Extractgehaltes aus diesem nach der im 1. Theil mit 
getheilten Lergleichungs-Tabelle IV. 
Eigenschaften der Würzen. 
Die erste Würze besitzt je nach der Qualität der verwen 
deten stärkmehlhaltigen Materialien und vorzüglich nach dem 
Darrnngsgrade des angewendeten Malzes eine lichtere oder 
dunklere gelbe bis gelbbraune Farbe, einen angenehmen Geruch, 
einen sehr süßen, bei Anwendung von bloßem Gerstenmalz fast 
unangenehm süßen Geschmack. Die Nachwürzen sind von immer 
lichter werdender Farbe, verdünnter, mithin weniger süß, schmecken 
deßhalb etwas fade und manchmal im Sommer trebersauer. — 
Alle Würzen trüben sich beim Erkalten mehr oder weniger. Sie 
sollen sich leicht durch Ruhe klären, dünnflüssig sein, klar, gut 
und schnell von den Trebern abfließen und nicht durch künstliche 
Mittel geklärt werden müssen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.