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seinem Gewerbebetriebe benützt zu werden. Die im 1. Theile
unter I, II und IV mitgetheilten sacharometrischen Tabellen gelten
demnach zugleich auch für den Malzextractgehalt in den Bier
würzen.
In der Tabelle 1,2. Thl.sind die den Würzen von 1 bis 30 pCt.
Extractgehalt zukommenden specifischen Schweren verzeichnet ent
halten, wovon in der Folge Gebrauch gemacht werden wird.
Mit Hilfe des Sacharometers ist der Bierbrauer im Stande:
«) eine jede Bierwürze auf ihren Extract-Procentengehalt
zu prüfen, daraus
b) mit Rücksicht auf die Quantität der gewonnenen Wür
zen deren absoluten Extractgehalt zu ermitteln;
o) diese Extractmenge mit der Menge des aufgewendeten
Malzes zu vergleichen, und
cl) hiernach ein jedes Gebräu, einen jeden Meischproceß
zu controliren, ob die gehörige Menge Extract gebildet und in
der Würze gewonnen, und ob alles dazu bestimmte Malz zum
Gebräue verwendet wurde;
e) eine jede Bierwürze zu einem beliebigen Extractgehalte
einzukochen oder zu verdünnen.
Am genauesten erfährt man den Extractgehalt der Würzen
durch Bestimmung ihrer specifischen Schwere mittelst eines Tau-
sendgran-Fläschchens bei 14 “ R. Temperatur und Reduction des
Procenten-Extractgehaltes aus diesem nach der im 1. Theil mit
getheilten Lergleichungs-Tabelle IV.
Eigenschaften der Würzen.
Die erste Würze besitzt je nach der Qualität der verwen
deten stärkmehlhaltigen Materialien und vorzüglich nach dem
Darrnngsgrade des angewendeten Malzes eine lichtere oder
dunklere gelbe bis gelbbraune Farbe, einen angenehmen Geruch,
einen sehr süßen, bei Anwendung von bloßem Gerstenmalz fast
unangenehm süßen Geschmack. Die Nachwürzen sind von immer
lichter werdender Farbe, verdünnter, mithin weniger süß, schmecken
deßhalb etwas fade und manchmal im Sommer trebersauer. —
Alle Würzen trüben sich beim Erkalten mehr oder weniger. Sie
sollen sich leicht durch Ruhe klären, dünnflüssig sein, klar, gut
und schnell von den Trebern abfließen und nicht durch künstliche
Mittel geklärt werden müssen.