Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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Von 10 pCt. Extractgehalt — 1.0404 specif. Schwere — 1.2252. 
Daraus ist zu sehen, daß die specifischen Schweren zwar 
nicht im Verhältnisse des Extractgehaltes, aber doch mit dem 
selben zunehmen. 
Weiter zeigte sich bei diesen Versuchen, daß die Würzen 
von 15 und 20 pCt. Extractgehalt, nachdem sie mit Kochsalz 
gesättigt worden waren, einen gewissen Grad von Dickflüssigkeit 
und schleimiger Beschaffenheit angenommen hatten, welcher zu 
folge sie sich nur ungemein langsam durch Papier filtriren ließen. 
Wenn demnach auch das Extract kein Wasser in Anspruch nimmt 
und alles Wasser an das Kochsalz zur Auflösung überläßt, so 
wird doch das unaufgelöst gebliebene Kochsalz gehindert, wegen 
der größern specifischen Schwere und vorzüglich wegen der sehr 
schleimigen Beschaffenheit der Flüssigkeit sich in den möglich 
kleinsten Raum zusammenzusetzen. Ein Versuch bestätigte dieß 
vollkommen. Bei Würzen nämlich von 5 und 10 pCt. Extract 
gehalt wurde dieser mittelst des Hallymeters jedoch erst nach 
12 Stunden genau angezeigt; allein bei Würzen von 15 und 
20 pCt. Extractgehalt wollte sich das ungelöst gebliebene Koch 
salz auch nach 24 Stunden nicht auf den entsprechenden Raum 
zusammensetzen, und es wurde deßhalb der Extractgehalt dieser 
Würzen mit demselben Instrumente statt mit 15 und 20, viel 
mehr mit 17 und resp. 23 pCt., also bedeutend zu groß 
bestimmt. Was bei gehaltreichern Würzen in größerem, das ist 
Lei schwächern Würzen in geringerem Maße, aber doch immer 
der Fall, und in diesem Anbetrachte der Ausspruch der Unzu 
verlässigkeit der genannten hallymetrischen Bestimmung wohl be 
gründet. Man sieht aber auch, daß dieser Eiuwurf nicht ge 
gen das Princip, sondern nur gegen die Methode 
der Ausführung desselben streitet, woran vielleicht noch 
Etwas zu verbessern wäre, wozu ich mich aber nicht berufen 
fühle. Deßhalb ist auch das Verfahren von I o ß zur Bestim 
mung des Extractgehaltes im gekochten Biere dem von Fuchs 
angegebenen vorzuziehen, indem Ersterer das eingekochte Bier 
durch Wafferzusatz auf das ursprüngliche Gewicht von 1000 Gra« 
zurückbringt und dadurch hinreichend verdünnt, während Letzterer 
da§ Gewicht desselben durch Wafferzusatz nur auf 500 Gra« 
n 
n 
- 1.0510 „ „ - 1.2292. 
- 1.0614 „ „ - 1.2374. 
- 1.0832 „ „ - 1.2473.
	        
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