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Irischen Bierprobe diese Unsicherheit gefühlt zu haben, indem
er nur Anleitung zur Bestimmung des Weingeiftgehaltes im
Biere gibt; allein damit ist bei der Bieruntersuchung ebenso
wenig gedient, als mit der unrichtigen Bestimmung seines Alko
holgehaltes, weil man nicht weiß, aus wie viel Gewichtstheilen
Alkohol und Wasser dieser Weingeist besteht. Man erhält also
in beiden Fällen ungenügende und unzuverlässige Resultate.
Dieses Urtheil war, wie bereits gezeigt worden, kein vorgefaßtes;
es gründete sich auch noch auf directe vergleichende Bierunter
suchungen.
Als nämlich die hallymetrische Bierprobe bekannt gemacht
worden war (1836), habe ich dieselbe sogleich mit Begierde auf
gegriffen und meinen Zwecken dienstbar zu machen gesucht; allein
vergeblich, ich konnte zu keinen übereinstimmenden Resultaten
damit gelangen. Vergleichende Untersuchungen zeigten mir bald
ihre Fehlerquellen, und die von Prof. Kaiser in Dingler's
Journal, Bd. 66, S. 236 (1837), vorzüglich aber daselbst
Bd. 69., S. 60 (1838) bekannt gemachten Resultate hallyme-
trischer Bierproben lieferten mir selbst das Materiale zur Be
weisführung ihrer Unrichtigkeit, welche in Andre's „Ökono
mischen Neuigkeiten und Verhandlungen", Jahrgang 1840,
Nr. 106, 107, 108 und 109 niedergelegt ist und worauf ich
hier verweisen muß.
Selbst wenn angenommen würde, daß diese Bierprobe rich
tige Resultate liefere, so wären dieselben unzureichend, weil, wie
bereits mehrmal erwähnt wurde, die bloße Kenntniß der Mi
schung des Biers für die angezeigten Zwecke der Bierprüfung
nicht genügt. Um diese einigermaßen zu vervollständigen, hat
Prof. Kaiser zwar geglaubt, auf einen zufälligen Umstand ge
stützt, die Ansicht anssprechen zu können, daß man den ur
sprünglichen Extractgehalt der Würzen in Gewichtsprocenten er
halte, wenn man den Alkoholgehalt der Biere doppelt nehme
und den jedesmaligen Extractgehalt der Biere dazu addire;
allein obwohl dieß ein annäherndes Resultat gibt, so ist es doch
nicht richtig, und um so unrichtiger, je besser das Bier vergohren
ist. Auf einen bloß zufälligen Umstand kann man keine Regel
bauen, und es ist deßhalb unrecht, wenn man den ursprünglichen
Extractgehalt der Würzen, woraus die geprüften Biere erzeugt
wurden, auf die bemerkte Weise bestimmen will.
Um diese Angaben um so sicherer zu beweisen, denke man