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I. Der Alkoholgehalt in 100 Gewichtstheilen des Biers = A.
II. Die specifische Schwere dieses Alkohols, welche er hätte,
wenn er blos mit Wasser gemischt wäre — a.
Aus der zweiten Beobachtung wird
III. die Dichte des durch Schütteln entkohlensäuerten Biers
— m bestimmt.
Hieraus lassen sich nun alle übrigen Beziehungen der Biere
berechnen, wie folgt:
Pohl nimmt nämlich an, daß wenn man zur specifischen
Schwere (Dichte) des Biers die Zahl addirt, um welche das
Bier wegen seines Alkoholgehaltes leichter ist als es wäre, wenn
es bei gleichem absoluten Gewichte keinen Alkohol enthielte,
— 1.000 — a
daß man eine Summe erhalte, welche die Dichte des gekochten
(entgeisteten) Biers — n angibt, wornach:
n — m -s- (1.000 — a)
woraus man nach den sacharometrischen Tabellen den Extract
gehalt des Biers in Procenten folgern kann. Aus der obigen
Gleichung ist:
n — m — 1.000 — a.
Bekanntlich folgert Otto aus dieser Differenz den Alkoholge
halt, und findet ihn daraus jedesmal um etwa 0.1 pCt. zu groß
(S. 236. 1. Thl.). Der Extractgehalt des Biers kann aber
daraus mit mehr Genauigkeit gefolgert werden, weil die Dichte
für je 1 Procent Extractgehalt — 0,0040, jene für 1 Procent
Alkoholgehalt hier aber nur — 0.0017 ist, was daher an Dichte
1 Procent Extractgehalt beträgt, macht an Alkoholgehalt schon
40 / 17 — 2.35 Procent aus. Ganz genau ist diese Rechnungs
weise aber auch nicht, weil auf die Verdichtung in dem Gemische
von Alkohol mit Extractlösung keine Rücksicht genommen ist.
Sind die Werthe von A und n bekannt, so lasse sich unter
Benützung der Annahme, daß 100 Gewichtstheile Malzextract
bei ihrer Zersetzung durch die geistige Gährung liefern:
46.168 Kohlensäure
5.335 trockene Hefe und
48.497 Alkohol
auch der ursprüngliche Procenten-Extractgehalt der Würze — p
finden, woraus das geprüfte Bier erzeugt worden ist. Werde
nämlich mit e der Gehalt an Extract in der Würze bezeichnet,
woraus die Alkoholmenge — A gebildet wurde, so sei:
Gährungschemie 1. Auflage 2 Bd.
S. 301