488
Würze bestimmt. In diesem Falle ist der durch die sacharome-
trische Bierprobe aufgefundene Procenteu-Extractgehalt der
Bierwürze auch ihr absoluter Extractgehalt, und man hat nur
weiter daraus zu berechnen, aus wie viel Pfund Malz jenes
Quantum Extract erhalten wird, die Gewichtseinheit, das Pfund,
möge welche Schwere immer besitzen. Dieß findet man aus der
Proportion:
51.75 : 100 — p : x,
woraus jenes Malzquantum x:
100 p
* ~ 51.75
Um die angewendete Schüttung pr. Faß auch nach Metzen
zu berechnen, dient als Regel, daß ein Wiener Metzen gelbes
Gerstendarrmalz im Mittel 50 W. U wiegt. Dieses mittlere
Gewicht soll hier berechnet werden. Indessen kann man sich
an jedem Orte leicht die erforderliche Kenntniß des absoluten
Gewichtes eines Wiener Metzens Gerstendarrmalz nach seiner
wechselnden Qualität durch einen Wägungsversuch verschaffen
und dieses Localgewicht desselben in Rechnung nehmen, was
für- einen jeden einzelnen Ort zu empfehlen und richtiger ist.
Ans ber Proportion:
50 : 1 — 96.7 : y
96.7
ist y — —jTjJj— — 1.934 Wiener Metzen,
= der zur Erzeugung von 1 Faß Würze gebrauchten Schüt
tung in der landesgesetzlichen Maßeinheit ausgedrückt.
Zur Erleichterung dieser Berechnungen dient die bereits
mehrmal genannte Vergleichungstabelle E, welche in der ersten
Spalte die Extractgehalte der Würzen von 1 bis 30 pCt., in
der zweiten Spalte die denselben zukommenden specifischen Schwe
ren, in der dritten Spalte die Differenzen derselben, in der
vierten Spalte das absolute Gewicht eines Bierfasses dieser
Würzen ö 170 W. Maß, in der fünften Spalte das absolute
Gewicht des darin enthaltenen Malzextractes, dann in der sechs
ten Spalte die zu dessen Erzeugung gebrauchte Schüttung an
Gerstendarrmalz (in Wiener Pfunden mit ihren Differenzen
und in Metzen nach der vorstehenden Anleitung berechnet) ver
zeichnet enthält.
Diese letztern Bestimmungen über die gebrauchte Schüttung
an Malz beziehen sich bloß auf die Würze — nicht auf das