Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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die sich herausstellenden Proportionen, daß sie wenigstens sehr 
nahe eine gerade Linie sei, und mit der Linie der wirklichen 
Attenuation gleichmäßig fortschreitend divergire. Deßhalb kann 
sie hier als eine gerade Linie betrachtet werden. 
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Anwendung der acharometrischen Bierprobe auf praktische 
Fälle. 
Es wird genügen, die Anwendung dieser Bierprobe, die 
auch für die klar filtrirte Getreide- und Kartoffel-Branntwein- 
meische in gleicher Art zu gebrauchen ist, um den Alkoholgehalt 
derselben u. s. w. zu bestimmen, auf einige practische Fälle zu 
zeigen, woraus sich die Wichtigkeit derselben und ihr Nutzen für 
die Gewerbe der Bierbrauerei und Branntweinbrennerei von 
selbst ergeben werden, und zwar: 
I. Ein Gutsbesitzer, welcher sich die Verpflichtung auferlegt, 
für das ihm auf der Domäne ausschließlich zustehende Brau 
recht den Abnehmern auch ein gutes und kräftiges Bier zu 
liefern, ahmt die Anordnung auf den k. k. Staatsgütern in Böh 
men nach und bewilligt zur Erzeugung von 1 Faß Würze eine 
Schüttung von 2 Vg Metzen Gerstendarrmalz. Da nun demselben 
daran liegt, daß dieser sein fester Wille auch gewissenhaft befolgt 
werde, so ordnet er eine Controle des Braubetriebes an. Zu 
diesem Behufe wird 
«) von der Würze aus dem Zusammengußstock, so wie sie 
von den Kühlstöcken darin vereinigt ist, eine Probe von etwa 
*/a S* amtlich erhoben und mit einem genau construirten Sa 
charometer oder mittelst des Tausendgran-Fläschchens bei 14° R. 
Temperatur auf ihren Extractgehalt geprüft. Nach der Ta 
belle E muß bei dieser Schüttung die Würze 12'/» pCt. Malz- 
extract enthalten, wobei man, um den Brauer nicht zu streng 
zu behandeln, V« pEt. weniger im Gehalte der Würze über 
sehen kann, weil diese Differenz durch eine mindere Qualität 
des Malzes oder auch durch ein Versehen im Verfahren bedingt 
sein kann. Deßhalb ist es auch nothwendig, das absolute Ge 
wicht eines Metzens Darrmalz durch öftere Wägungsversuche 
zu controliren. Der so ermittelte Extractgehalt der Würze 
wird mit Angabe des Datums in ein eigens dazu bestimmtes 
Vormerk-Register eingetragen. Mit dieser Würze-Co ncen- 
tration muß das erzeugte Bier übereinstimmen und 
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