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Bierproben nach einander vorgenommen werden sollen, weil sich
die Operationen dabei besser vertheilen, nur daß dafür mehre
Einkochkesselchen und Filtrirvorrichtungen nothwendig sind.
Die Genauigkeit ihrer Resultate ist so groß, daß Differenzen
von 0.1 pCt. im Extractgehalte der Würzen und von 0.05 pCt.
im Alkoholgehalte der Biere nur dann vorkommen, wenn die
Wägungen der frischen und gekochten Biere nicht mit der erfor
derlichen Genauigkeit und Geduld vorgenommen werden.
Apparate zur sacharometrischen Bierprobe werden von den
Herren W. Batka, W. Spitra undM. Brandeis in Prag
dann von G. A. Lenoir Leimgrube Nr. 33 in Wien geliefert;
derselbe Apparat ist auch brauchbar zur Vorbestimmung des Alkohol
gehaltes der reifen Branntweinmeische; ebenso dient er zur genaue
sten Bestimmung der Concentration und des Alkoholgehaltes des
erzeugten Branntweines und Weingeistes, und gewährt dadurch
einen mehrfachen Nutzen. Ein jedes Dominium, ein jeder Ge-
werbsmann, welche die sogenannten landwirthschaftlichen Ge
werbe der Bierbrauerei und Branntweinbrennerei betreiben, soll
ten einen derlei Apparat nicht nur besitzen, sondern auch für
die angezeigten Zwecke fleißig benützen.
In der „Vierteljahrsschrift für practische Heil
kunde", II. Jahrgang, 1845 (Prag, bei Borosch & Andre),
2. Band, „Analecten", S. 243, wird, vom Referenten sich auf
das „Centralarchiv für die gesammte Staatsarzneikunde"
von Friedreich, I. Jahrgang, 3. Heft (1844) S. 594, beru
fend, unter Anderem gesagt: „Eine in polizeilicher (!) und ge
richtlicher (!) Beziehung höchst zweckmäßige Bierprobe veröffent
licht vr. I. N. Fuchs in München, um das Bier nach seinen
wesentlichen Bestandtheilen zu untersuchen." Am Schluffe des
Referats heißt es: „Prof. Strehler in Ingolstadt gibt dieser
durch Zuverlässigkeit (!) und Schärfe (!) der Resultate und
leichte (!) Ausführbarkeit ausgezeichneten Methode unbegingt (!)
den Vorzug vor der sogenannten (?) sacharometrischen
Bierprobe B a l l i n g's", und im genannten „Centralarchiv"
wird noch S. 621 von der letzter» Bierprobe gesagt: „Uber
eine Hauptfrage, ob dem Biere neben Malz und Hopfen noch
andere Stoffe, namentlich bittere oder narcotische Pflanzenex-
tracte beigemengt seien, gibt die Schrift keinen Aufschluß." Die
ses Urtheil wurde vor dem Jahre 1845, als die erste Auflage
dieses Werkes erschien, gefällt. Aus den mehrmal erwähnten