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ergebenden Zahlenverhältnisse für das Jahr 1850 übersichtlich
nach; welche aber aus der oben angegebenen Ursache eine Er
höhung erleiden dürften.
Im Jahre 1850 betrug die Viersteuer für den Umfang
der Monarchie mit Ausnahme von Ungarn und dessen Neben
ländern, dann der lombardisch-venetianischen Provinzen 6.948.147
Gulden C. M.
Bier-Ausschank.
Der Ausschank des Biers wird zum keinsten Theile in den
Brauereien, größtentheils in Schankhänsern betrieben und bildet
ein eigenes Polizeigewerbe. Es bestehen zwar in Österreichs
Provinzen ältere allgemeine Vorschriften über die Qualität des
auszuschänkenden Biers — es soll gehörig vergohren, klar,
nährend, stärkend und gesund sein—, aber die Begriffe hiervon
sind sehr relativ und deßhalb reichen diese Vorschriften nicht
aus. Die Wissenschaft von dem Braugewerbe ist vorgeschritten;
man hat Methoden aufgefunden, die Biere zu untersuchen, ihre
Qualität genau zu bestimmen und sie hiernach auf den ursprüng
lichen Extractgehalt der Würze, woraus sie erzeugt worden sind,
zurückzuführen, wornach man sowohl die Brauer als die Bier-
fchänker in Bezug auf die Qualität der von ihnen erzeugten
und ausgeschänkten Biere sehr genau controliren und überwachen
kann. Es wäre zu wünschen, daß davon zum Besten des Pu
blikums und des Steuergefälls der mögliche nützliche Gebrauch
gemacht würde. (Vergleiche des Verfassers „Sacharometrische
Bierprobe" und vorn S. 481)
Alkohol-Consumtion im Biere.
In dem erzeugten Vier von 11.5OO.OOO Eimer ä 102 , /«S’
absolutem Gewichte genießbaren Biers und 3 pCt. Alkoholge
halt werden jährlich 34.780.000 U absoluter Alkohol consumirt,
welche 869.5OO Eimer LOgradigem Branntwein entsprechen.
Dieser Alkohol trägt zur Ernährung unmittelbar nichts bei.
Im Bier entfällt für den Alkohol eine sechsmal höhere Steuer,
und der Consument bezahlt den Alkohol im Biere dreimal so
theuer als im Branntwein. Der Branntweinrausch ist daher
wohlfeiler als der Bierrausch. Nach den schwankenden Preisen
des Biers und Branntweins können diese Zahlen natürlich nur
annähernde sein.
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