Full text: Die Bierbrauerei wissenschaftlich begründet und practisch dargestellt (1. Band, 2. Theil)

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zum Jahre 1830 beschrankten die Gesetze die Biererzeugung 
auf zwei Sorten, wovon die eine Sorte Starkbier genannt 
wird und pr. Barrel (115 W. Maß) 4 fl. 55 kr. C. M., die 
andere Sorte Dünnbier heißt und pr. Barrel 59 kr. C. M. 
Abgabe zahlte. Im Jahre 1823 autorisirte eine Parlaments 
akte die Brauer eine Mittelsorte Bier zu brauen, wofür eine 
Abgabe von 2 fl. 27 kr. C. M. pr. Barrel festgesetzt wurde; 
aber es entsprach nicht dem Geschmack des Publikums. 
Durch diese mehrfache Besteuerung des Malzes, des 
Hopfens und des Biers wurde die Abgabe von 1 Barrel 
Starkbier auf 8 fl. 30 kr. C. M. erhöht — ein Betrag schon 
etwa 150 pCtr. von dem, was die zur Erzeugung dieses Bier 
quantums verwendete Gerste kostete. 
Von dem Biererzeugniß des Jahres 1830 pr. 7.670.100 
Barrel — 22.166.589 W. Eimer waren: 
Starkbier . . 6.060.247 Barrel, 
Dünnbier . . 1.609.853 „ 
woraus hervorgeht, daß das Starkbier etwa 80 pCt. des gan 
zen versteuerten Bierquantums betrug. Dagegen wurden im 
Jahre 1849 erzeugt: 
Starkbier . . 12.000000 Barrels, 
Dünnbier . . 3.000000 „ 
Das englische Starkbier wird in zwei Sorten, dunkles 
oder Porter und helles oder Ale erzeugt. Von jedem gibt 
es mehre Arten. 
Es war wohl erlaubt, sich das Bier zum Haustrunke steu 
erfrei zu erzeugen, aber nur die Wohlhabenden allein konnten 
von dieser Erlaubniß Nutzen ziehen. 
Als im Jahre 1830 diese Abgabe, welche jährlich 30 bis 
35 Millionen Gulden C. M. einbrachte, aufgehoben wurde, 
mußten die Brauer dagegen die Verpflichtung übernehmen, 
bloß aus schon versteuertem Malze und Hopfen Bier zu er 
zeugen. 
Im Jahre 1835 hat in den drei vereinigten Königreichen 
folgende Anzahl Brauer in dem angedeuteten Umfange das 
Braugewerbe betrieben, als: 
a) Zur Erzeugung von Starkbrer. 
18, welche jährlich mehr als 40.000 Barrels, 
10, „ „ 30- bis 40.000 
23, „ „ 20- „ 30.000
	        
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