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zum Jahre 1830 beschrankten die Gesetze die Biererzeugung
auf zwei Sorten, wovon die eine Sorte Starkbier genannt
wird und pr. Barrel (115 W. Maß) 4 fl. 55 kr. C. M., die
andere Sorte Dünnbier heißt und pr. Barrel 59 kr. C. M.
Abgabe zahlte. Im Jahre 1823 autorisirte eine Parlaments
akte die Brauer eine Mittelsorte Bier zu brauen, wofür eine
Abgabe von 2 fl. 27 kr. C. M. pr. Barrel festgesetzt wurde;
aber es entsprach nicht dem Geschmack des Publikums.
Durch diese mehrfache Besteuerung des Malzes, des
Hopfens und des Biers wurde die Abgabe von 1 Barrel
Starkbier auf 8 fl. 30 kr. C. M. erhöht — ein Betrag schon
etwa 150 pCtr. von dem, was die zur Erzeugung dieses Bier
quantums verwendete Gerste kostete.
Von dem Biererzeugniß des Jahres 1830 pr. 7.670.100
Barrel — 22.166.589 W. Eimer waren:
Starkbier . . 6.060.247 Barrel,
Dünnbier . . 1.609.853 „
woraus hervorgeht, daß das Starkbier etwa 80 pCt. des gan
zen versteuerten Bierquantums betrug. Dagegen wurden im
Jahre 1849 erzeugt:
Starkbier . . 12.000000 Barrels,
Dünnbier . . 3.000000 „
Das englische Starkbier wird in zwei Sorten, dunkles
oder Porter und helles oder Ale erzeugt. Von jedem gibt
es mehre Arten.
Es war wohl erlaubt, sich das Bier zum Haustrunke steu
erfrei zu erzeugen, aber nur die Wohlhabenden allein konnten
von dieser Erlaubniß Nutzen ziehen.
Als im Jahre 1830 diese Abgabe, welche jährlich 30 bis
35 Millionen Gulden C. M. einbrachte, aufgehoben wurde,
mußten die Brauer dagegen die Verpflichtung übernehmen,
bloß aus schon versteuertem Malze und Hopfen Bier zu er
zeugen.
Im Jahre 1835 hat in den drei vereinigten Königreichen
folgende Anzahl Brauer in dem angedeuteten Umfange das
Braugewerbe betrieben, als:
a) Zur Erzeugung von Starkbrer.
18, welche jährlich mehr als 40.000 Barrels,
10, „ „ 30- bis 40.000
23, „ „ 20- „ 30.000