2. Bei dem Infusionsverfahren.
Hierbei wird die Braupfanne mit klarem Wasser gefüllt,
dasselbe darin auf 55" R. erhitzt und davon 200 S? in den Meisch-
bottich abgelassen, worin es auf 50" R. abkühlt. In diesen Theil
des Meischwassers wird das Malzschrot (100 U von z. V. 10° R.
Temperatur) ausgeschüttet und eingemeischt, worauf die mittlere
Temperatur dieser Meische sich auf
200 X 50 -f 42 X 10
— 43° II.
242
stellt. Während dem wird wieder Wasser in die Braupfanne nach
gelassen und darin sofort schnell zum Sieden erhitzt. So wie
es kocht, werden 220 U davon zur Meische abgelassen und diese
damit unter fortwährendem Meischen bis 60° R. angebrüht; denn
242 X 41 + 220 X 80
was hinreichend und wobei angenommen ist, daß die Meische
im bedeckten Meischbottich während dem bis 41° R. abkühlt.
Die erste Würze besitzt nun einen Extractgehalt von 12.3 pCt.,
und man erhält 367 U erste und 350 U Nachwürzen, mithin
dem Jnhaltsmaße nach ebenfalls fast gleiche Mengen.
Somit ist nach beiden Methoden der Meischproceß beendigt.
Man bedeckt den Meischbottich und überläßt die Meische eine
Stunde der Ruhe, wobei die Zuckerbildnng vollendet, Klärung
der Würze eintritt, und hierauf zum Abziehen der ersten Würze
geschritten werden kann.
Wenn man keinen größern Unterstock anordnen will, so ist
zur Ersparung an Zeit und Schonung des Productes durchaus
nothwendig, neben der Braupfanne ein Holzgefäß aufzustellen,
zur vorläufigen Aufnahme des siedendheißen Nachgnßwassers
bestimmt, aus welchem man nach Belieben damit nur einen oder
zwei Nachgüsse machen kann. Die Aufeinanderfolge der Würze
kochungen wird dann durch den Nachgnß nicht unterbrochen oder
gestört und die Erhitzung des Nachgußwassers während der Zncker-
bildungszeit der Meische bewirkt. Zn manchen Brauereien hat
man dazu eine sogenannte Vorwärmpfanne, die von dem vom
Braupfannenfeuer abziehenden heißen Ranch mit beheizt wird.
Nachdem bei der Jnfusionsmethode das Malzschrot im Was
ser von 50° R. Temperatur aufgeweicht und die löslichen Be
standtheile aus demselben extrahirt wurden (wobei noch keine
oberflächliche Verkleisterung des Malzschrotes eintreten kann),