Gauss an Olbers. Rotenburg - , 1824 Juni 10.
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No. 509. Gaiiss an Olbers. [238
Rotenburg, 1824 Juni 10.
Mit Bedauern sehe ich aus Ihrem Briefe, dass Sie unpässlich ge
wesen sind, und freue mich herzlich über Ihre Herstellung. Auch mit
meinem Befinden bin ich besonders in den letzten Tagen nicht zufrieden
gewesen. Seit vorigem Sonntag bin ich bereits hier und besuche von
hier aus täglich den Bullerberg, der sich mit Elmhorst und Wilsede
zu einem guten Dreieck verbindet. Der hiesige Winkel ist nun auch
gemessen, und mein Sohn, der vom Elmhorst bisher Licht hersandte,
hat heute telegr. Ordre erhalten, hierher zu kommen. Mit dem weiteren
Fortkommen sieht es aber betrübt aus. Zwar ist sowohl der Everser
Berg als Brüttendorf-Feld mit Bullerberg zu verbinden, und beide Plätze
sowohl mit Wilsede als Bremen, jedoch mit der Modifikation, dass bis
her noch nicht hat ausgemittelt werden können, ob auf dem Brütten-
dorfer Felde Bremen und Wilsede an einer Stelle gesehen werden
können; und ebenso ist unentschieden, ob Eversen und Brüttendorf sich
verbinden lassen, das letztere ist mir sogar nicht einmal wahrscheinlich.
Leider setzt der jetzige Moorrauch der Entscheidung dieser Fragen fast
unübersteigliclie Hindernisse entgegen. Ausserdem scheint der Platz
bei Brüttendorf, der in W bis N mit Wald umgeben ist, nicht viel
Hoffnung zu geben, dass an diesem Punkt ein anderer mit Bremen zu
einem Dreieck sich vereinigen lasse. Vielleicht lässt sich ein anderer
Platz für Brüttendorf substituiren, das Steinfeld, etwas weiter SW von
Brüttendorf, so wie auch statt Eversen vielleicht ein weiter SW liegender
Punkt, der Steinberg, sich substituiren liesse; aber wie sollen bei dem
Moordampf diese Fragen entschieden werden, die sonst in ein paar
guten Tagen leicht ins Klare gesetzt werden können? Findet der
Moordampf kein Ziel, so werden sich die Arbeiten ungeheuer in die
Länge ziehen, wenn sie nicht am Ende gar aufgegeben werden müssen.
Dass es möglich wäre, ihm ein Ziel zu setzen, ist wohl gewiss. Wie
ich vernehme, hält man ziemlich allgemein das Moorbrennen in mancher
landwirtschaftlichen Rücksicht für nachtheilig. Das Amt Rotenburg
hat sogar ein Verbot erlassen, es über den 1. Juni auszudehnen; allein
da in den benachbarten Aemtern fortgebrannt wird, so geniesst man
hier keine wohlthätigen Folgen, da der Wind doch immer den Rauch
herüber treibt. Dem Vernehmen nach soll in Ostfriesland ein ähnliches
Verbot stattgefunden haben. Ich habe daher gedacht, ob es nicht
möglich wäre, in allen Aemtern ähnliche Verbote zu erwirken. Mich
nach Hannover zu wenden, würde wohl wenig helfen; man ist dort, wie