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Gauss an Olbers. Göttingen, 1838 Januar 16.
Ob aber alle übrigen sich keines Zweckes bewusst gewesen sind, weiss
ich freilich nicht; der eine hat wenigstens in seiner Antwort an die
Leipziger Adressanten erklärt, dass man dem schwachen Verfassungssinn
der Hannoveraner unter die Arme greifen müsse.
In Beziehung auf die Frage, die Sie mir in Ihrem Briefe stellen,
kann ich nur antworten, dass ich Weber und Ewald so lange nicht als
unrettbar für Göttingen verloren betrachten kann, als sie nicht ander
wärts Stellen angenommen haben, oder ihre hiesigen Stellen durch
andere okkupirt sind. Es liegt, meine ich, von beiden Seiten so nahe,
eine Ausgleichung für möglich zu halten, und nach mehreren Indicien
sind auch in Hannover alle, die es gut mit Göttingen meinen, [der
Ansicht], dass solche Verluste eine unheilbare Wunde sein würden.
Was Sie übrigens von einer Verhandlung durch Langenbeck mit den
4 damals hier befindlichen in Zeitungen gelesen haben, ist, so wie es
erzählt wird, grössten Theils unwahr.
Es sind den vier Personen (genau zu reden, ist nur mit dreien
von ihnen gesprochen, nämlich mit Ewald, Weber, Albrecht) gar
Jeeine bestimmten Propositionen gemacht, sondern nur ihre Geneigtheit,
auf versöhnliche Schritte einzugehen, explorirt. Es ist also eine Er
dichtung (ich glaube eine boshafte Erdichtung derjenigen, die jede auch
partielle Aussöhnung zu hindern wünschen), dass sie die beiden in der
Zeitung angegebenen Propositionen einmüthig zurückgewiesen hätten.
Vielmehr weiss ich, dass Weber und Albrecht sich nicht geweigert
haben würden, der zweiten Proposition, falls sie ihnen gemacht wäre,
beizutreten, und von Ewald kann ich nur deswegen nicht dasselbe be
haupten, weil ich mit ihm über diese kurz vor seiner Abreise Statt
gehabte Unterredung gar nicht gesprochen habe.
Mit Ihrer Aeusserung, dass Sie es für möglich oder, wie es fast
scheint, für räthlich gehalten hätten, dass ich wirklich nach Paris ge
reist sei, um das Ende der hierländischen Wirrnisse dort abzuwarten,
kann es Ihnen doch wohl nicht ernst gewesen sein. Ich verstehe auch
nicht recht, wie Sie es damit meinen, ob ich um einen unbestimmten
Erlaub zu jenem Zwecke hätte in Hannover nachsuchen, oder brevi
manu ohne weiteres davon gehen, oder meine Stelle erst förmlich nieder
legen sollen. Auch abgesehen davon, dass zu keinem dieser Schritte
ein hinlänglich drängendes Motiv vorhanden war, würde eine so abrupte
Maassregel schon durch meine häuslichen Verhältnisse eine völlige Un
möglichkeit gewesen sein, wobei ich Sie nur an meine erblindete
95jährige Mutter zu erinnern brauche.
V as ich aber beschliessen würde, falls ich in Göttingen alles zur
i reudigkeit Nothwendige verlieren sollte, kann ich übrigens jetzt nicht
sagen. Ich mag mir diese Möglichkeit noch gar nicht denken. Das