Olbers an Gauss. Bremen, 1821 Januar 31.
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l m 44 s beobachtet. Alle Beobb. zeigen, dass sämmtliche Tafeln, die
von Burckhardt eingeschlossen, die Norderbreite des Mondes zu gross
machten.
Die Ruhe, worin ich mich nun nach Niederlegung meiner bisherigen
Berufsgeschäfte gesetzt habe, ist mir natürlich angenehm, aber ich fühle
auch, dass es hohe Zeit war, ein Geschäft aufzugeben, dem ich nicht
mehr vorstehen konnte.
Zach’s Beob. der O Finsterniss zu Bologna scheint zu den übrigen
gar nicht zu stimmen. Nach Rümker’s Berechnung giebt das Ende
der Finsterniss mit dem Ende verglichen
in Berlin für die Länge von Bologna . . 35 m 48 s ,4
Kopenhagen 35 42,2
Mannheim 35 44,3
Göttingen 35 43,6
Bremen 35 42,9.
Weder der Fehler der Mondbreite noch der Durchmesser kann den
Meridian-Unterschied dieser Oerter für diese Phase merklich ändern.
Und doch war bisher die Länge von Bologna, gewiss bis auf ein paar
Sekunden zuverlässig, auf 36 m 6 s in der Conn. des tems angegeben!
Von Prof. Schumacher habe ich lange nichts gehört. — Ich sollte
doch glauben, dass es gut sei, wenigstens auch seine vortheilhafte Seite
haben kann, nicht alle Reduktionen bis ans Ende des Geschäfts aufzu
schieben. Ich vermuthe, Svanberg würde, wenn er vorher gefunden
hätte, dass seine geodätischen Messungen für die Polhöhe von Kittis
eine um 12" grössere Polhöhe geben, als Maupertuis sie bestimmt
hatte, der bei der Breitenbestimmung von Tornea so genau mit ihm
übereinkommt, in Kittis selbst astronomische Beobb. angestellt haben,
um diesen unbegreiflichen Umstand aufzuklären. Jetzt, scheint es mir,
mindert dieser Umstand das Zutrauen auf die völlige Richtigkeit und
Zuverlässigkeit der SvANBERG’schen Messung.
No. 401. Olbers an Gauss. [220
Bremen, 1821 Januar 31.
Da es doch, wie es scheint, heute trübe bleiben wird, und ich
also wohl keine Beob. werde machen können, so eile ich, Ihnen anzu
zeigen, dass ich gestern Abend gegen 7 Uhr einen Meinen Kometen 1 )
x ) Komet 1821 zu gleicher Zeit von Nicollet und Pons Jan. 21 entdeckt.
S. auch Bd. I No. 72, S. 369, 370. Krm.