Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Meische, als auch zur Erhöhung des Gehaltes au Fuselöl im Brannt 
wein. Nach beendigter Hauptgähruug mit in die Destillirblase ge 
bracht, begünstigen sie nicht nur das Anbrennen der Meische, sondern 
auch die Ertraction und Bildung des Fuselöls ans den Getreidehülsen, 
so wie seinen Übergang in das erzeugte Product, in den Branntwein; 
es wird ein größerer Raum in der Destillirgeräthschaft erfordert, was 
weiter einen größer« unnützen Aufwand von Zeit, Arbeit und Brenn 
stoff bedingt. Die bei der Gährnng neu gebildete Hefe wird meistens, 
wenn man sie Behufs der Erzeugung von Preßhefe nicht vorher dar 
aus absondert, mit der Destillation unterworfen und dadurch, wie 
es scheint, die Menge des Fuselöls im Branntwein nur vermehrt, ob 
wohl dadurch wieder mehr Branntwein gewonnen wird, nämlich jener, 
welcher sonst in der, der Hefe anhängenden gegohrenen Flüssigkeit, 
wenn auch die Hefe theilweise ausgewaschen worden, verloren geht. 
Dieß Alles sind Nachtheile, welche es wünschenswerth machen, 
daß man bloß die dünnflüssige Würze nach Absonderung der Treber 
zur Gährnng stelle und nach Beendigung derselben zur Destillation 
bringe. 
Bei der Getreidcmeische ist der Verlust an Jnhaltsmaß, welcher 
durch die Gegenwart der Hülsen in der Meische bedingt wird und wo 
für sich darin gährbare Würze befinden könnte, nicht unbedeutend. Im 
Mittel kann man annehmen, daß sich in 100 tt Schrotgemenge (Matz 
und Getreide) 20 ti Hülsen befinden, welche ein ebenso großes Jn 
haltsmaß einnehmen, wie 15 ti Wasser. Bei der Einmeischnng von 
je 100 ti Schrot geht daher ein Meischranm verloren von je 15 ti 
Wasser — 6 Wiener Maß, und dieser Verlust wird relativ um so 
größer, je dicker eingemeischt wird. Bei dem Einmeischungsverhält- 
nisse von 400 ti Wasser auf 100 ti Trockensubstanz, die zusammen 
einen Rauminhalt gleich dem von 475 ti Wasser einnehmen — 190 
Wiener Maß, beträgt dieser Verlust 3.15 pCt., bei dem Verhältnisse 
von 6 : 1 nur 2.22 pEt. von dem Jnhaltsmaße der Meische. In 
den Ländern, wo die Steuer vom benützten Gährbottichraume erhoben 
wird, beläuft sich der dadurch bedingte Verlust bloß an dafür bezahl 
ter Meischsteuer auf ein Namhaftes. Nehmen wir, um denselben zu 
berechnen, an, daß eine Getreidebrennerei täglich 70 Eimer Meische 
verarbeitet und daß sie (wie es in Prag in einer Brennerei der Fall 
ist) das ganze Jahr, zusammen 360 Tage, arbeitet, so beträgt dieser 
Verlust, den Steuerbetrag allein berechnet, täglich 2 . 2 , im Jahre 792 
Eimer, wofür derselbe ganz unnütz entrichtet wird. Dieser Verlust 
wird bei einer etwaigen Erhöhung der Gährbottichsteuer um so cm-
	        
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