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Meische, als auch zur Erhöhung des Gehaltes au Fuselöl im Brannt
wein. Nach beendigter Hauptgähruug mit in die Destillirblase ge
bracht, begünstigen sie nicht nur das Anbrennen der Meische, sondern
auch die Ertraction und Bildung des Fuselöls ans den Getreidehülsen,
so wie seinen Übergang in das erzeugte Product, in den Branntwein;
es wird ein größerer Raum in der Destillirgeräthschaft erfordert, was
weiter einen größer« unnützen Aufwand von Zeit, Arbeit und Brenn
stoff bedingt. Die bei der Gährnng neu gebildete Hefe wird meistens,
wenn man sie Behufs der Erzeugung von Preßhefe nicht vorher dar
aus absondert, mit der Destillation unterworfen und dadurch, wie
es scheint, die Menge des Fuselöls im Branntwein nur vermehrt, ob
wohl dadurch wieder mehr Branntwein gewonnen wird, nämlich jener,
welcher sonst in der, der Hefe anhängenden gegohrenen Flüssigkeit,
wenn auch die Hefe theilweise ausgewaschen worden, verloren geht.
Dieß Alles sind Nachtheile, welche es wünschenswerth machen,
daß man bloß die dünnflüssige Würze nach Absonderung der Treber
zur Gährnng stelle und nach Beendigung derselben zur Destillation
bringe.
Bei der Getreidcmeische ist der Verlust an Jnhaltsmaß, welcher
durch die Gegenwart der Hülsen in der Meische bedingt wird und wo
für sich darin gährbare Würze befinden könnte, nicht unbedeutend. Im
Mittel kann man annehmen, daß sich in 100 tt Schrotgemenge (Matz
und Getreide) 20 ti Hülsen befinden, welche ein ebenso großes Jn
haltsmaß einnehmen, wie 15 ti Wasser. Bei der Einmeischnng von
je 100 ti Schrot geht daher ein Meischranm verloren von je 15 ti
Wasser — 6 Wiener Maß, und dieser Verlust wird relativ um so
größer, je dicker eingemeischt wird. Bei dem Einmeischungsverhält-
nisse von 400 ti Wasser auf 100 ti Trockensubstanz, die zusammen
einen Rauminhalt gleich dem von 475 ti Wasser einnehmen — 190
Wiener Maß, beträgt dieser Verlust 3.15 pCt., bei dem Verhältnisse
von 6 : 1 nur 2.22 pEt. von dem Jnhaltsmaße der Meische. In
den Ländern, wo die Steuer vom benützten Gährbottichraume erhoben
wird, beläuft sich der dadurch bedingte Verlust bloß an dafür bezahl
ter Meischsteuer auf ein Namhaftes. Nehmen wir, um denselben zu
berechnen, an, daß eine Getreidebrennerei täglich 70 Eimer Meische
verarbeitet und daß sie (wie es in Prag in einer Brennerei der Fall
ist) das ganze Jahr, zusammen 360 Tage, arbeitet, so beträgt dieser
Verlust, den Steuerbetrag allein berechnet, täglich 2 . 2 , im Jahre 792
Eimer, wofür derselbe ganz unnütz entrichtet wird. Dieser Verlust
wird bei einer etwaigen Erhöhung der Gährbottichsteuer um so cm-