verflüchtigt, sondern auch nach beendigter Hauptgährung und ehe die
Meische zum Abtriebe gelangt, mehr Gelegenheit zum Sauerwerden
derselben geboten wird, was beides die Alkoholansbente verringert.
Daß ein Bedecken der Gährbottiche im Anfange der Gährung nützlich
ist, wurde bereits erwähnt.
Auch bei der Gährung der Branntweinmeischen muß man die
Hauptgährung von der Nachgährung unterscheiden, und die
erstere zerfällt in dieselben Perioden oder Stadien, welche schon im
II, Bande bei der Biergährung S. 274 angezeigt worden sind. Man
unterscheidet nämlich:
1) den Eintritt der Gährung;
2) die Vorgährung oder Schaumgährung;
3) die Hefen gährung, und
4) die Beendigung der Hauptgährung.
Die zweite und dritte Gährungsperiode pflegt man in der Praxis
auch steigende (8tupowaoi kwaseni), die vierte Gährungsperiode aber
fallende Gährung (Padaci kwaseni) zu nennen —nach dem Steigen
und Fallen des Schaumes an der Oberfläche der gährenden Meischen.
Die Nachgährung wird von dem Branntweinbrenner in der
Regel nicht beachtet, theils weil sie eine zu lange Zeit in Anspruch nehmen
und die Meische in dieser Zeit sauer würde, theils aber auch, weil
sie zu wenig ausgibt, indem bei der Gährung der Branntwein-
Meischwürzen dahin gewirkt werden muß, schon durch die Hauptgährung
in der kürzesten Zeit den möglich größten Vergahrungsgrad zu erzielen.
Man erreicht dieß, wenn man
a) die Branntweinmeische nicht kocht und sie bei möglichst niedriger
Temperatur zwischen den Temperatursgrenzen von 50 bis 60° R. erzeugt;
b) derselben keine die Hauptgährung schwächende Substanzen zu
setzt, wie z. B. bei der Bierwürze den Hopfen;
e) wenn man sie mit großen Massen von aus ungekochten
Würzen erzeugter Hefe in Gährung versetzt; die letztere wirkt
immer kräftiger vergährend als die Bierhefe, welche ans einer gekochten
und gehopften Würze ausgeschieden worden ist und nebstdem noch
das die Gährung hemmende Hopfeuharz enthält.
Was die Erscheinungen bei der Gährung der Branntweinmeischen
überhaupt und die Veränderungen betrifft, welche dabei Statt finden,
so lassen sich dieselben wie bei der Biergährung eintheilen in
1) äußere,
2) physikalische und
3) chemische,
Balling's Gährungschemie. III.
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