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worauf auch bei Behandlung der Gährung der Branntweinmeische die
gebührende Rücksicht genommen werden soll, und sich dabei namentlich
auf das berufen wird, was hierüber bereits Bd. I., S. 146 und Bd. II.,
S. 273 gesagt worden ist.
Die äußern Erscheinungen beiden verschiedenen Gährnngs-
stadien der Branntweinmeischen sind theilweise verschieden von denen
der Biergährung, weil sie nicht gekocht und gehopft sind; dann sind
sie verschieden, je nachdem man die ganze Branntweinmeische oder bloß
die daraus gezogene dünne Würze in Gährung versetzt. Die Hülsen
des Malzes und Getreides, so wie der Zellenstoff der Kartoffeln, welche
bei der Gährung an die Oberfläche gehoben werden, verändern die da
stattfindenden Erscheinungen namentlich in Bezug ans die Schaumbil-
dnng, weßhalb sich hierüber nicht wohl etwas für alle Fälle Giltiges
sagen läßt, und es daher gerathener ist, dieselben speciell bei der Be-
trachtung der Gährung der verschiedenen Branntweinmeischen und
Branntwein-Meischwürzen zu behandeln.
Die physikalischen Erscheinungen und Veränderun
gen bei der Gährung der Branntweinmeischen, welche eine besondere
Beachtung verdienen, sind: die Zunahme der Temperatur der gährenden
Meische während ihres Gährnngsverlaufes und die Abnahme ihrer
Dichte oder Sacharometer-Anzeige, d. h. die erfolgende Attenuation.
Beiden Erscheinungen sind später eigene Rubriken gewidmet.
Die chemischen Veränderungen beziehen sich vorzüglich ans
die Umwandlung des Zuckers in Alkohol, auf die Bildung der neuen
Hefe, so wie auf die Entstehung des Fuselöls. Sie werden ebenfalls
später speciell gewürdigt.
Bierhefe und Presshefe als Gährungsmittel.
Die Bierhefe, welche man in großer Menge als Nebenprodnct bei
der Biererzeugnng erhält, wird noch sehr häufig zur Gährung der
Branntweinmeische verwendet. Man kann aber davon nur an solchen
Orten Gebrauch machen, wo sie immer in hinreichender Menge und
frisch zu haben ist, wo also neben dem Betriebe der Brennerei auch jene
der Brauerei besteht, wie dieß in größer» Städten fast überall, auf
dem Lande aber nur local der Fall ist. Indessen ist an beiderlei Orten
der Verbrallch von Hefe auch zur Weißbrotbäckerei wie für die Zwecke
der Haushaltung sehr groß, und deßhalb dieselbe vertheuert, so daß
ihre Verwendung zur Gährung der Branntweinmeische dadurch schon