Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

überlassen ist, in dem dritten aber, eben mit der Auffrischung versetzt, 
erst binnen zwei Stunden zur Verwendung kommt, worauf derselbe 
ausgeleert und gereinigt wird und so lange leer stehen bleibt, bis er am 
folgenden Tage bei Bereitung der neuen Kunsthefenmeische wieder zur 
Verwendung gelangt. Von dem Zeitpuncte der Bereitung der Kunst 
hefenmeische im 1. Hefenkübel an bis zu jenem Zeitpuncte, wo die be 
reits aufgefrischte gährende Knnsthefe aus dem 3. Hefenkübel, die nun 
schon etwa 51 bis 52 Stunden alt ist, zum Gebrauche kommt, befinden 
ssch also alle drei Hefenkübel in Verwendung, und nach dieser Zeit bleibt 
der dritte Hefenkübel etwa 20 Stunden lang leer. 
Daraus folgt, daß für eine Zubereitungsdauer der 
Kunsthefe, welche erst am dritten Tage verwendbar ist, 
für jeden in Verwendung stehenden, mit Meische ange 
füllten Gahrbottich drei Hefenkübel nothwendig sind, 
wovon man jedem am besten '/ 10 des Ran min Haltes 
vom Gahrbottich gibt, daß aber einer von diesen Hefen- 
kübeln des Tages über durch etwa 20 Stunden leer 
bleibt. 
Zwei Tage vor Beendigung des Brennbetriebs wird keine Kunst 
hefenmeische erzeugt, sondern die bereits vorhandene zur Verwendung 
gebracht, und von der letzten wird keine Mntterhefe mehr abgenommen, 
womit sich die Eintheilung der verwendeten Hefenkübel ausgleicht. 
Wenn nun in einer Brennerei täglich zwei Einmeischungen in glei 
chen Quantitätsverhältnissen Statt finden, z. B. Morgens und Abends, 
in beiläufigen Zeitabständen von 10 bis 12 Stunden, so muß die Be 
reitung der Knnsthefe für und mit Benützung der Morgen- und Abend- 
meischen auch in gleichen Zeitabständen gewissermaßen parallel mit ein 
ander vor sich gehen, und dann sind für zwei tägliche Ein- 
meischungen, also für die Verwendung von zwei Gähr- 
bottichen sechs Hefenkübel von der bemerkten Größe er 
forderlich; da aber zwei davon den größten Theil des Tages über 
leer sind und gewissermaßen nur zur Aushilfe dienen, weil der neue 
Knnsthefenansatz um etwa 4 Stunden früher eingemeischt werden muß, 
ehe der fertige, eben aufgefrischte zur Verwendung kommt, so genü 
gen für zwei tägliche Einmeischungen auch fünf Hefen 
kübel, wovon der fünfte nur des bemerkten Umstandes wegen noth 
wendig ist, in welchem Falle aber nur ein Hefenkübel, und zwar in 
bebrochenen Zeitabständen von je etwa 8 Stunden leer sein kann. 
Wenn während des Brennereibetriebs durch welche Veranlassung 
immer eine schwächere Wirkung der Knnsthefe bemerkt wird, so ist die
	        
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