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Wenn man nämlich die erfolgte scheinbare Attenuation in Sacharo
meter - Procenten multiplicirt mit dem ihr nach dem ursprünglichen
Ertractgehalte der Würze zukommenden Alkoholfactor für dieselbe,
so erhält man als Product eine Zahl, welche anzeigt, wie viel Pfund
absoluter Alkohol in 100 Pfund der gegohrenen Meischwürze ent
halten sind, d. h. man erfahrt den Alkoholgehalt derselben in Ge-
wichtsprocenten.
Nach der genannten Tabelle sind die den vorstehenden Ertract-
gehalten der Meischwürzen zukommenden Alkoholfactoren, und zwar:
für 16 pEt. — 0.427 und
„ 15.5 „ — 0.426.
Demnach enthielte die erste Meische 15 X 0.427 — 6.4 pCt., die
zweite Meische aber nur 12.5 X 0.426 —5.3 pCt. absoluten Alkohol.
Wenn man nun die Größe des Oberraumes (Steigraumes), wel
cher in den Gährbottichen belassen wurde, kennt, und wenn man weiß,
daß man für jeden Eimer Meische 99 vergohrener Meischwürze
berechnen darf, so laßt sich hieraus auch im Vorhinein ermitteln, wie
groß die Ausbeute an Alkohol oder Branntwein sein werde, welche
man beim Abtriebe dieser Meischen erhalten kann. Es sei der Ober
raum — 4 Eimer, die vergohrene Meische habe einen Rauminhalt
von 56 Eimer, so ist das absolute Gewicht der vergohrenen Meisch
würze — 99 X 56 — 5544 #, welches in beiden Fällen nicht sehr
verschieden sein wird, und der Alkoholgehalt der reifen Meische im
5544 x 64
ersten Bottich wird daher sein — -——-— — 354.8 und im
5544 V 5 3
zweiten Gährbottich — ——— — 293.8 U ; und da 1 Ä ab
soluter Alkohol ziemlich genau 1 Wiener Maß Branntwein von 20° B.
liefert, so wird man auch nach dem Abtriebe ebenso viele Maß 20-
grädigen Branntwein, oder
im ersten Falle 8 Eimer 34 Maß,
,, zweiten ,, 7 ,, 13 ,,
desselben erhalten.
Um den Gewerbtrcibenden diese Berechnungen zu erleichtern, habe
ich dazu geeignete Tabellen berechnet und zusammengestellt, deren Ab
fassung und Gebrauch in Folgendem erläutert werden soll.