Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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Die Attenuationsverhältnisse bei der Gährung der 
Branntweinmeischen. 
Die Prüfung der bei der Gährung der Branntwein-Meischwürzen 
sich ergebenden Attennationsverhältnisse mittelst des Procenten- Sa 
charometers hat gezeigt: daß sie den bei der Gährung der Bierwürzen 
beobachteten gleich sind und daß sich dabei für dieselben gleiche Zahlen- 
werthe ergeben; daß das genannte Sacharometer in den Würzen der 
Branntweinmeischen auch Procente an wasserfreiem Ertract anzeigt, 
und daß daher hierfür alles das anwendbar ist, was bereits im II. Bande 
S. 301 über die gleichen Verhältnisse bei der Biergährung gesagt wurde. 
Demzufolge kann man die Branntwein-Meischwürzen auch sacharo- 
metrisch prüfen, wobei man genau so wie bei der sacharometrischen 
Bierprobe verfährt, und darnach nicht nur den Alkohol-, Ertract- und 
Wassergehalt derselben, sondern auch den ursprünglichen Ertractgehalt 
der Meischwürze vor ihrer Gährung bestimmen und den erlangten Ver- 
gährungsgrad derselben feststellen und in Zahlen ausdrücken. 
Bei der Gährung der Branntweinmeischen kommen vorzüglich fol 
gende Attennationsverhältnisse in Betracht, als: 
1) Der Ertractgehalt der Branntwein-Meischwürze — p in 
Gewichtsprocenten, wozu, wenn derselbe auf's Genaueste aus der frischen 
oder aus der gegohrenen Branntweinmeische durch die sacharometrische 
Probe ermittelt werden soll, die Filtration der Meischwürze durch Pa 
pier und zu den Wägungen der Gebrauch des Tausendgran-Fläschchens 
nothwendig wird, weil das Sacharometer (als Aräometer überhaupt) 
hierfür nicht die erforderliche Zuverlässigkeit verbürgt. 
2) Die scheinbare Attenuation — p — m, ausgedrückt 
in Sacharvmeter-Procenten. 
3) Der Alkoholfactor für die scheinbare Attenuation — a. 
4) Der Alkoholgehalt der gegohrenen Meische in Gewichts- 
procenten — A. 
5) Die Bestimmung dieses Alkoholgehaltes aus der er 
mittelten scheinbaren Attenuation mit Hilfe des ihr zukommenden Al 
koholfactors nach der Gleichung 
A = (p — m) a, 
wovon bereits in Vorhergehendem Gebrauch gemacht wurde. 
6) Die Ermittelung des erfolgten scheinbaren Vergäh- 
rnngsgrades — s. V. nach der Gleichung:
	        
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