Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

7) Die Ermittelung des wirklichen Vergährungs- 
grades — vv. V. nach der Formel: 
w. V. — 
8. V. 
Dieser letztere zeigt zugleich ziemlich nahe in einer Proportionalzahl 
den Antheil von dem ursprünglichen Ertractgehalte der Meischwürze 
an, welcher durch die Gährung zersetzt worden, und dadurch auch je 
nen Antheil, welcher noch unzersetzt in der gegohrenen Meische ver 
blieben — eine Anzeige, welche sehr wichtig ist, weil man dadurch er 
fährt, wie viel nutzbares Ertract der Zersetzung entgangen, worin 
schon die Aufforderung liegt, auf geeignetem Wege abzuhelfen, und die 
Grenze angezeigt ist, bis zu welcher man es in der Vergährung brin 
gen kann. 
Aus den beiden für die genannten Vergährnngs-Coefficicnten auf 
gestellten Proportionen: 
1) p : p — m — 1 : s. V. und 
2) p : p — n = 1 : w. V. 
erhält man, wenn man sie mit einander dividirt, die Proportion: 
p —■ m 8. V. 
n“ ~ 1 1 w. V. ’ 
1 
und da die Gvößc 
P 
p — m 
q, d. h. den Attennations-O-Uotienten 
p — n 
bedeutet, welcher der Würze je nach ihrem ursprünglichen Ertract 
gehalte zukommt, so verhält sich auch 
was zu beweisen war; d. h. man erfährt den wirklichen Vcrgährnngs- 
grad — w. V. ausgedrückt als Vergährungs - Coefficienten, wenn 
man den Vergährungs - Coefficienten der scheinbaren Attenuation — 
8. V. (den scheinbaren Vergährungsgrad anzeigend) mit dem zukom 
menden Attennations - Quotienten dividirt. 
Der Branntweinbrenner hat daher auch noch 
8) den Attenuations-Quotienten zu beachten, welcher dem 
1 : q = 1 : • 
8. Y. 
w. Y. ' 
woraus: q — 
8. V. 
— und 
w. V. 
w. V. — 
8. V. 
q ' 
r
	        
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