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obern Deckel befindliche Öffnung dieses Gefäßes wird ein Blechtrich-
1 er gebracht, mit einem Stück Leinwand überlegt, und durch diese der
Lutter in die Kanne geleitet. Auf der Leinwand bleibt etwas Fuselöl,
welches abgenommen werden kann.
Als Vorlagkanne lassen sich zwar Gefäße von verschiedener Form
anwenden, jedoch findet man allgemein solche in Anwendung, welche
im Querschnitte oval und unten so wie oben mit einem ebenen Bo
den versehen find. Ihr Inhaltsmaß muß mit dem der abzutreibenden
Meische im Verhältnisse stehen, nämlich so groß sein, daß dieselbe den
ganzen Ablauf (Lutter) fassen kann. Gewöhnlich sind sse mit Wasser
so ausgemessen (abgeeicht), daß man mittelst eines Zollstabes oder Eich
maßes nach der Tiefe der darin angesammelten Flüssigkeit das In
haltsmaß derselben abnehmen kann. Die Vorlagkanne ist meistens
mit Ohren versehen und zum Heben so wie Übertragen vorgerichtet.
Um den darin angesammelten Lutter (oder bei dem Weinen den Brannt
wein) herausnehmen zu können, ist über dem Boden entweder ein Ab
laßhahn angebracht, dessen Wirbel mit einem Schloß versperrbar ist,
um dadurch ein unerlaubtes Ablassen desselben zu verhindern, oder im
obern Boden befindet sich ein großes, viereckiges Loch von etwa 8 bis
10 Zoll Seitendimenston (64— 100 Quadratzoll), dessen gut pas
sender Deckel ebenfalls mit einem Vorhängschloß versperrbar ist. Durch
diese Öffnung wird der angesammelte Lutter allsgeschöpft und in die
Vorrarhsgefäße, in das Lntterfaß (Sudnabi-ecky) übertragen, was ge
wöhnlich in Portionen zu 10 Maß geschieht und wodurch das In-
haltsmaß desselben erhoben und sichergestellt wird. Gewöhnlich be
dient man sich dazu weißblecherner Kannen von dem angegebenen In
halte. Ist die Vorlagkanne zu klein, so wird auch vor beendigtem
Abtriebe ein Antheil Lutter aus derselben abgenommen, abgemessen und
in das Lntterfaß übertragen.
Die Gradhaltigkeit oder der Alkoholgehalt desselben kann erst
dann erprobt werden, bis der ganze erhaltene Lutter vereinigt und
gemischt ist.
Von Wichtigkeit ist es, mit Sicherheit bestimmen zu können, wann
der Abtrieb beendigt, d. h. aller in der Meische enthalten gewesene
Alkohol in das Destillat (den Ablauf) übergegangen und die Meische
gehörig entgeistet ist. Man bedient sich dazu mehrer Proben, und zwar:
g) der Brennprobe,
d) „ Riechprobe,
o) „ Thermometerprobe,
d) „ Aräometerprobe.