Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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In der Blase bleibt die Schlempe zurück, welche die nicht flüch 
tigen Bestandtheile der Meischc (Dextrin, Gummi, unzersetzten Zuk- 
ker, Proteinkörper), die Hülsen des Malzes und Getreides, so mieden 
Zellenstoff der Kartoffeln, dann die bei der Gährung neu gebildete so 
wie die zugesetzte Stellhefe enthält. Da durch den Abtrieb der Mei- 
sche ein Antheil des Wassers mit dem Alkohol aus derselben geschieden 
wurde, so sind die obigen Substanzen in relativ größerer Menge in 
der Schlempe als in der Meische enthalten, mithin durch den Abtrieb 
darin angehäuft worden. Von deren Benützung als Viehfutter wird 
später in einem eigenen Paragraph die Rede sein. 
Der Lutter. 
Der Lutter zeichnet sich durch besondere Eigenschaften aus. Er ist 
niemals, besonders der Nachlauf, vollkommen klar, reagirt jedesmal 
mehr oder weniger sauer und enthält mithin Essigsäure, nebstdem 
noch Fuselöl (namentlich der Nachlauf), riecht und schmeckt deßhalb 
fuselig, und häufig findet fich darin etwas Grünspan ausgelöst, wel 
cher sich durch das bereits genannte Reagens — das Blutlaugensalz — 
darin nachweisen läßt; sein Alkoholgehalt ist gewöhnlich 15 bis höch 
stens 20 pCt. dem Gewichte nach. Die Meische, welche in mit freiem 
Feuer beheizten Blasen destillirt werden kann, enthält nämlich 3 bis 
höchstens 5 pCt. Alkohol; da nun etwa '/5 — V 3 davon abdestillirt 
wird, so concentrirt fich dieser Alkoholgehalt in y s — 1 / 3 des Destil 
lats, wodurch er in demselben beiläufig auf das Obige erhöht wird. 
Es kommen bei steuerämtlicheu Untersuchungen öfters Fragen vor, 
welche fich darauf beziehen, zu bestimmen: ob eine alkoholhaltige Flüs 
sigkeit Lutter, oder ob sie Nachlauf vom Branntwein (von 
der Rectification des Lutters, vom Weinen) sey? 
Diese Frage ist nicht ohne Schwierigkeit zu beantworten; denn 
in gewisser Beziehung haben der Lutter mit dem Nachlauf bei der 
Branntwein-Destillation viele Ähnlichkeit mit einander; doch lassen sich 
folgende Unterschiede zwischen beiden geltend machen, und zwar: 
n) Enthält der Nachlauf vom Branntwein meist weniger Alkohol 
als der Lutter; 
b) ist auch sein Gehalt an Fuselöl geringer, weil der größere 
Theil davon im Phlegma zurückbleibt; 
e) soll derselbe keine Essigsäure und auch keinen Grünspan 
mehr enthalten.
	        
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