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ten Gährbottlchraum bezogen werden. Z. B. 50 Metzen Kartoffeln
zu 80 ti pr. Metzen werden mit dem Grünmalze ans 3 Metzen Gerste
5 70 ti und 40 ti Hefenschrot in einem versteuerten Gährbottlchraum
von 75 Wiener Eimer eingemeischt und gegohren. Beim Abtriebe der
reifen Meische werden 2000 ti Lutter von 16 pCt. Alkoholgebalt und
beim Weinen desselben 660 ti Branntwein von 42 pCt. Alkoholgehalt
(20° L. — 50 pEt. Dralles), dann 340 ti Nachlauf von 12 pEt.
Alkoholgehalt gewonnen. Der Alkoholgehalt des Lutters beträgt
demnach:
2000 X 16
100
660 X 42
100
— 320 ti, und der des Branntweins:
— 277.2 ti ;
ini Nachlauf des Branntweins:
340 x 12
~iÖls ~
. 40.8
Zusammcn im Branntwein und Nachlauf 318.0 ti.
Es betaufen stch die bei dem Weinen stattfindenden Verluste auf
2 ti Alkohol.
Es fonimi daher auf 100 A Kartoffeln mit Einschlufi des Malzcs
und HefenschroteS eine Ausbeute von ■ - — 7.95 Alkohol oder
ebensoviel Maß Branntwein von 20° 6 .
318
Auf 1 Metzen Kartoffeln kommen in gleicher Art — —— 6.36 ti
Alkohol oder Maß 20grädigen Branntweins.
Auf 1 Eimer versteuerten Gährbottichraum kommen —
— 4.24 ti Alkohol oder Maß obigen Branntweins. Die reife Meische
enthielt also nahe 4'/» pCt. Alkohol.
Ob wegen des Gehaltes der Meische an einigen Proceuten auf
gelöster Substanz (Gummi, Salze rc.) der Siedepunct derselben merk
lich erhöht und dadurch der Abtrieb des Alkohols aus derselben be
schleunigt wird, ist bis setzt nicht erforscht worden.
Durch Rectification des Branntweins erhält man Weingeist und
dabei einen fuseligen Nachlauf, der wieder bei der nächsten Rectifica
tion dem Branntwein zugesetzt wird, um ihn zu reinigen und zu cou-
centriren.
Übrigens wird davon noch später ausführlicher gesprochen werden.
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