den Staatsverwaltungen durch ihre Besteuerung einen hohen Steuer
ertrag ab.
Dieses Gewerbe ist eines von denjenigen, welche vorzüglich auf
die eigene Cousumtion der Länder basirt sind; der größte Theil des
erzeugten Branntweins wird genossen, und wenn derselbe von dem
gehörigen Grade der Reinheit erzeugt und mäßig, wenn auch täglich
genossen wird, hat man noch keine die Gesundheit wesentlich gefähr
dende Wirkung desselben wahrgenommen. Die letztere tritt nur ein,
wenn der Branntwein unmäßig genossen und von den Geräthen,
worin er bereitet wird, Grünspan (essigsaures Kupferoryd) enthält
und mit stinkendem Fuselöl überladen ist. Das Streben der sich ge
genwärtig überall bildenden Mäßigkeitsvereine zur gänzlichen Unter
drückung des Branntweingennsses hat in der That momentan den Ab
satz und die Erzeugung desselben local vermindert.
Bemerkenswerth ist, daß in den eigentlichen Weinländern weniger
Branntwein getrunken wird als in den Bierländern, und daß in die
sem Anbetrachte nur ein wohlfeiles wein ähnlich es Bier den
Branntwein zu verdrängen im Stande sein dürfte.
Ganz aufhören wird die Branntweinerzengung niemals und immer
einen bedeutenden Rang unter den Landesgewerben behalten.
Anlangend den Aufwand von Naturprodncten zur Branntwein-
erzeugung, welche außerdem als das wichtigste Nahrungsmittel Ver
wendung finden, vorzüglich Getreide und Kartoffeln, so ist bis jetzt
noch nicht zu befürchten, daß dadurch der Nahrung Eintrag geschehe,
und sind die Branntweinbrennereien in dieser Beziehung als Ver
werthungsanstalten der landwirthschaftlichen Producte zu be
trachten, wodurch es möglich ist, dieselben höher zu versilbern, als
außerdem bei dem Verkaufe derselben zur Nahrung möglich wäre. Mit
der steigenden Bevölkerung in der Zukunft wird auch die Cultur des
Landwirthschaftsbetriebes zunehmen und dadurch dem Ackerboden ein
höherer als der bisherige Ertrag an Früchten abgewonnen werden,
so daß noch ans lange hinaus kein Mangel an diesen Früchten für
beide Zwecke zu befürchten steht. Jahre der Noth, durch Mißwachs
herbeigeführt, rechtfertigen zeitweilige Ausnahmsmaßregeln Seitens
der Staatsverwaltungen.