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fobscufeiter eignen als kripferne, weil das Eisen von diesem Feuer we
niger leide; allein, ist die Feuerung zweckmäßig angelegt und das
Kupferblech des Kessels nicht zu dick, so ertragen auch kupferne Kessel
das Steinkohlenfeuer besser.
Es hängt daher von den bemerkten Umständen, von der Stärke
und dem Gewichte der Bleche, von der Dauer und von dem verwen
deten Brennmateriale, so wie davon ab, welche Anschaffungskosten man
verwenden will oder kann, um ssch fur das eine oder das andere Ma
teriale zur Anfertigung des Dampfkessels zu entscheiden.
Einige Bemerkungen über das gewöhnliche Vorgehen
bei Anlage und Errichtung von Brennereien und
Brennapparaten.
Es ist leider zu beklagen, daß es noch so wenige r out inirte und
vorgebildete Technologen gibt, die sich mit der Errichtung nndIn-
Betriebsetznng von landwirthschaftlichen Gewerbsanstalten überhaupt
und mit jenen von Branntweinbrennereien insbesondere be
fassen, und diesem Umstande mag es wohl mit zugeschrieben werden,
daß wir so viele in der Anlage vergriffene und mit fehlerhaft con-
strnirten Apparaten versehene Brennereien antreffen. Allein dieser
Umstand trägt hieran nicht die einzige Schuld, sondern es ist hieran
auch Ursache, daß man sich angewohnt hat, eine Branntweinbrennerei
für etwas Gemeines und Niedriges anzusehen, so daß in Folge dessen
sowohl die Errichtung als Leitung derselben in den meisten Fällen 2n-
dividuen überlassen wird, die, ohne Unterricht, bloß bei der Anfertigung
der Apparate oder Leitung der Brennereien empirisch routinirt, von
den wissenschaftlichen Grundsätzen, ans welchen beides beruht, auch
nicht den mindesten Begriff haben, woraus sich die Mißgriffe erklären,
welche sie täglich begehen und damit auf lange Zeit hinaus viel Scha
den verursachen.
Allerdings erleiden die vorn über die Brennapparate aufgestellten
Berechnungen in der Praxis mancherlei Mvdificationen, die aber die
Wissenschaft, die wir davon haben, vorhersieht und nach durch die
Praxis (Erfahrung) an die Hand gegebenen Regeln auch anbringt;
dennoch bleiben die Resultate der Rechnung als Basis der Construction
und der Beurtheilung der Wirksamkeit des Apparats giltig; sie bilden
den Maßstab, an welchem man die Zweckmäßigkeit der Construction,
mithin seine Brauchbarkeit abzumessen hat.