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Stoffen nicht vergohren werden kann, so ist der Ursprnng dieses Fu
selöls leicht erklärlich.
Bei dem Betriebe der Branntweinbrennerei gesetzlich
zu befolgende Vorschriften.
Zn fast allen Ländern ist die Erzeugung des Branntweins einer
höhern oder niedrigern Besteuerung unterworfen, und zu dem Behufe
eine Beaufsichtigung und Controle des Brennereibetriebs Seitens der
Staatsverwaltungen angeordnet und eingeführt. Diese Beaufsichti
gung muß sich vornehmlich dahin erstrecken, daß kein unversteuerter
Branntwein erzeugt werde, und darauf beziehen sich daher die dieß-
falls getroffenen gesetzlichen Verfügungen.
Drei besondere, einander gewissermaßen entgegenstehende Brannt-
wcin- Bestellerungssysteme sind bis jetzt in Anwendung gekom
men und haben sich in verschiedenen Staaten behauptet, und zwar:
a) die Besteuerung des verarbeiteten Rohstoffes;
b) die Besteuerung des erzeugten Produktes, des
Branntweins oder Weingeistes, und
o) die Besteuerung des Ausschankes.
Von einer in England (Schottland) versuchten, aber wieder auf
gegebenen Besteuerungsweise, von dem Blasenzinse, war schon frü
her die Rede.
Die Besteuerung des Branntwein-Ausschankes ist in
Rußland eingeführt. Die Branntwein - Er zcu g un g ist zwar
erlaubt, nicht aber der Ausschank, welcher Monopol des Staates
ist. Er wird vermittelt durch die sogenannten Krontrinkstuben,
an welche die Branntweinerzeuger ihr Product um einen vertrags
mäßigen Preis abliefern. Die Krontrinkstuben sind an eine Gesell
schaft von Kaufleuten verpachtet, und diesen steht es zu, darauf zu
sehen, daß kein Branntwein unter der Hand ausgeschänkt werde. In
wieweit dieß praktisch ausführbar und möglich ist, wollen wir nicht
näher untersuchen, und schließen nur aus dem ungeheuer großen Gü-
tränkepacht, welcher gezahlt wird (40.000.000 Thaler jährlich), daß
den Krontrinkstuben nicht viel des Branntweinabsatzes entgehen könne.
Die nähern hierbei obwaltenden Modalitäten sind mir unbekannt.
Die Besteuerung des erzeugten Branntweins findet
im ausgedehntesten Maße in England, bei uns jedoch nur theil-
wcise Anwendung. Ein solches Besteuerungssystem läßt sich aber