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Mögliche Bevortheilungen des Steuergefälts bei der
Branntweinerzeugung, und Mittel, ihnen zu begegnen.
Wie bereits erwähnt worden, ist die Branntweinerzeugung in fast
allen Staaten und Ländern der Besteuerung unterworfen. Die Art
und Weise derselben ist aber verschieden, nämlich, wie wir bereits ge
sehen haben, vom Ausschanke angeordnet (Rußland) oder nach
der Menge des erzeugten Branntweins bemessen (Eng
land, zum Theil Österreich), oder endlich nach dem Jnhaltsmaße
des benützten Gährbottichraumes bestimmt (Österreich, die
Zollvereinsstaaten).
Je nachdem nun die Controlmaßregeln verschieden ssnd, welche
man bei der Überwachung dieser Erzeugung zur Bewirkung eines rich
tiger! Einganges der Branntweinsteuer in Anwendung bringt, eben
darnach richtet sich auch die richtige Einzahlung und die Möglich
keit, sich derselben mehr oder weniger leicht zu entziehen.
Bei der Steuererhebung vom Branntweinausschanke findet
einestheils nur eine Besteuerung desjenigen Branntweins Statt, der
unmittelbar zum Genusse bestimmt ist; anderutheils ist die gehörige
Überwachung der richtigen Steuereinzahlung, wenn auch vielleicht
nicht unmöglich, doch mit den größten Schwierigkeiten verknüpft, und
dieß besonders in einem so ausgedehnten Lande, wie es Rußland
ist, wo es gewiß nicht zu verhindern, daß auch eine große Menge
Branntwein consumirt werde, ohne die Krontrinkstnben passirt zu
haben. Nur durch die Art der Verpachtung dieses Regals an eine
Gesellschaft von Banquiers und Kaufleuten, und durch den kauf
männischen Verband, der dadurch wie ein Netz über das ganze
Land gezogen ist, läßt es sich einigermaßen erklären, wie dafür ein
so hoher Getränkepacht aufgebracht werden kann; denn die Krontrink-
stuben zu umgehen ist doch wohl möglich? — Indessen will ich mich
hierbei eines jeden Urtheils enthalten, weil mir die gesetzlichen Ver
fügungen unbekannt sind, die in jenem Lande dieserhalb getroffen
wurden.
Bei der Besteuerung der Branntweinerzeugung nach der Men
ge des erzeugten Branntweins hat man vorzüglich darauf
zu sehen, daß nicht mehr erzeugt als versteuert werde, und obwohl
diese Methode dem Branntweinbrenner die ganze technische Verfah-
rungsweise frei läßt und deßhalb für ihn mit dem größten
Vortheil verbunden sein müßte, so hat man doch vielfachzu
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