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erkennen Gelegenheit gehabt, daß die bloße Überwachung des Abtriebs
zur Controle der Menge und Gradhaltigkeit des gewonnenen De
stillats (Ausbeute) nicht ausreichend ist, um das Stenergefälle vor
einer Verkürzung sicherzustellen, und man hat hierbei vorzüglich dar
auf zu sehen, daß sich an der Vorlagkanne keine geheime Abflußrohre
befinde, oder von dem Destillate auf irgend eine Art etwas beseitigt
und dadurch der Besteuerung entzogen werde. In England hat man
sich deßhalb genöthigt gefunden, zur Controle der beim Abtriebe zu
erhaltenden Menge Probespiritus die Vorberechnung der At-
koholausbeute aus der gegohrenen Meische, je nach ihrer
Menge und nach der erfolgten scheinbaren Attenuation,
zu Hilfe zu nehmen, um die so vorberechnete Menge mit der beim
Abtriebe wirklich erhaltenen vergleichen und daraus ersehen zu kön
nen, ob Etwas von dem Ablaufe abhanden gekommen sein kann; denn
groß darf der sich dabei etwa herausstellende Unterschied nicht sein.
Zu dieser Vorberechnung der Branntweinansbente nach dem Vergäh-
rungsgrade der Meische und mit Rücksicht auf deren Menge ist schon
S. 125 Anleitung gegeben und sind die dazu erforderlichen Tabellen
mitgetheilt worden.
In England bedient man sich dazu eines eigenen Aräometers, dort
Hydrometer genannt, welches anzeigt, wie viel Pfund wasser
freies Würzeertract im Barrel Würze enthalten sind. Mit dem
gleichen Instrumente bestimmt man auch die Anzeige der gegohrenen
Flüssigkeit an demselben, und ans der Differenz dieser beiden Anzeigen,
welche eben die erfolgte scheinbare Attenuation ausdrückt, wird mit
Hilfe gewisser, durch Erfahrung gefundener Factoren die Ausbeute an
Probespiritns (0.920) in Gallonen im Vorhinein berechnet. Man
sieht, daß sich die englische Berechnnngsweise nur auf die landesüblichen
Maße und Gewichte gründet und daher nur für dieses Land an
wendbar und verständlich ist. Indem ich die Attenuationsverhältnisse
mittelst des Procenten - Sacharometers zu bestimmen gelehrt
und sie immer auf 100 U der gegohrenen Flüssigkeit bezogen habe,
ist dieser Berechnnngsweise eine allgemeine Anwendbarkeit ertheilt
worden.
Die dritte sehr verbreitete Besteuerungsweise der Branntwein-
erzeugung ist die vom benützten G ähr bottichraume, welche
in Österreich und in den Z v l l v e r ein ö sta a ten üblich und
namentlich zuerst in Preußen eingeführt worden ist. Diese Be-
ftenerungsweife, obwohl ursprünglich anfeine gewisse Ausbeute von
2 Maß (2'/,Quart) Branntwein von 50 piZt. Dralles aus 1 Eimer