Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

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(50 Quart) benützten Gährbottichraum basirt und demnach eine gewisse 
Dicke des Einmeischens voraussetzend, hat doch die letztere gänzlich 
frei gelassen, und in Folge dessen ist man auch gegenwärtig schon 
dahin gelangt, durch dickeres Eimneischen und ebenso gute Vergäh- 
rung die zwei- und dreifache Ausbeute aus dem benutzten Gährbottich- 
ranme zu erzielen. Dieß kann durchaus keine Bevortheilung des 
Steuergefälls, es muß vielmehr ein wesentlicher Fortschritt des Brenn 
gewerbes genannt werden, weil das Stenergesetz denselben stillschwei 
gend gestattet und dadurch sogar aufgemuntert hat. Allein diese Be- 
ftenernngsmethode erfordert eine Menge Rücksichten auf verschiedene 
andere Momente in dem Betriebe der Branntweinbrennerei, um eine 
Verkürzung des Steuergefälls zu verhindern oder eine stattgefnndene 
zu entdecken. Vorzüglich auf zweierlei Art läßt sich hierbei die Ver 
steuerung der Meische umgehen, und zwar: 
a) Durch Erzeugung verborgener Meische außerhalb der eigentli 
chen Betriebslocalitäten, welche dann nach erfolgter Reife in diesel 
ben gebracht und dem Abtriebe unterworfen werden kann, weßhalb 
das Augenmerk der Gefällsaufsicht auch dahin zu richten ist, die Er 
zeugung von Meische außerhalb der Betriebslocalitäten zu verhindern 
oder zu entdecken. Es hat sich nicht selten ereignet, daß derlei Mei 
sche, aus mehligen Stoffen erzeugt, für Branntweinschlempc 
oder für künstliches Viehfutter ausgegeben worden. 
Die erstere soll keinen Alkohol mehr enthalten. Ob dieselbe 
Branntweinschlempc ist oder nicht, erkennt man daher theils 
nach dem Geschmack, welcher, wenn die Meische noch frisch, süßsäuer 
lich, wenn sie vergohren, geistig-säuerlich ist. Beim Kochen solcher 
Meische entbindet sich ein geistig riechender Dampf; bei der Destilla-. 
tiou liefert sie einen alkoholhaltigen Lutter. Mittelst der sacharo- 
metrischen Branntweinmeischprobe (S. 134) kaun ihr Alko 
holgehalt bestimmt und die ursprüngliche Dicke des Sinmeischens er 
mittelt werden. Die frische Meische zeigt einen größer» Ertract- 
gehalt (mehr Procente am Sacharometer) als die Schlempe und als 
die vergohrene Meische. 
Ob dieselbe künstliches Viehfutter ist, ergibt sich aus dem 
gleichen Verhalten; denn dasselbe darf nicht gähren, noch gegohren 
sein oder Alkohol enthalten. Durch die Gährung würde sogar ein 
Theil der fettbildenden Bestandtheile aus demselben entfernt werden, 
was nachtheilig wäre, wenn man nicht die Absicht hätte, den dabei 
gebildeten Alkohol vorerst zu gewinnen, ehe man sie als Schlempe 
verfüttert. Da indessen tu einer Branntweinbrennerei ohnedieß genug
	        
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