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gefunden f)at, zu welchem Behufe die gewerbtreibendcn Partheien ver
halten werden können, die hierzu nöthige einfache Seihevorrichtung stets
im brauchbaren Zustande bereit zu halten. Diese Prüfung zeigt näm
lich, ob sich in dem Gährbottich, worin sich reife Meische befinden soll,
wirklich eine solche, oder vielleicht eine frische Meische befindet, welche
die Gährung erst begonnen hat. Die benützten Gährbottiche mit ihren
Nummern müssen daher nothwendig jedesmal mit angegeben werden.
Ad 3) Die Versteuerung der Menge des erzeugten
Branntweins ist offenbar die billigste und gerechteste, weil, wenn
zufälligerweise oder selbst ans Unkenntniß in der Behandlung des ver
arbeiteten Rohstoffes eine geringere Ausbeute von demselben erzielt
wird, auch der zu entrichtende Steuerbetrag kleiner ansfällt, während
beider Versteuerung der Trockensubstanz dem Gewichte nach eine gleiche
Geschicklichkeit in der Vornahme der Manipulationen und Processe
vorausgesetzt wird, welche letztere sich jedoch auch allgemein erwerben
und aneignen läßt. Diese Bestenerungsweise läßt auch dem Brenner
den ganzen technischen Betrieb frei, gestattet ihm die An
wendung eines jeden Materials in jeder Weise und ermöglicht ihm
einen jeden entdeckten Fortschritt oder eine jede Verbesserung; allein
sie macht nicht nur eine unausgesetzte Überwachung des Abtriebs
nothwendig, um die Überzeugung zu gewinnen, daß der ganze Ablauf
in Versteuerung gezogen werde, sondern sie erfordert auch eine Ver
gleichung der erhaltenen Ausbeute mit dem Alkohol
gehalte der vergohrenen, dem Abtriebe unterworfenen
Meische, der aus der beobachteten und erfolgten schein
baren Attenuation mit Rücksicht auf die Menge der Meische be
rechnet wird, wie dieß in England auch erkannt wurde und der Fall
ist. Hiernach scheint die Besteuerung der verarbeiteten Trocken
substanz vor allen andern den Vorzug zu verdienen, die Einfüh
rung des Sacharometers aber in das Gewerbe der Branntwein
brennerei auch Seitens der Steuerbehörden durchaus noth
wendig zu sein.
Allgemeine Bemerkungen über die Branntwein-
erzeugung und den Betrieb derselben im Großen.
Die Branntweinerzengung ist in vielen Ländern eine obrigkeitliche
oder städtische (bürgerliche) Gerechtsame, und wird entweder be
sonders in größerem Maßstabe in eigener Regie betrieben oder sie
wird an Privatunternehmer verpachtet. Von den kleinen, nach alter