von je 20 Quart Gährbottichraum, was 10^ kr. und y'/r kr. C. M.
pr. W. Eimer Gährbottichraum ausmacht. Nach dem alten Steuer-
ausmaße und wenn man 2 W. Etr. Trockensubstanz auf 50 Quart
(40 Maß) Branntwein in 1000 Quart versteuerten Gährbottichraum
rechnet, würde auf den W. Ctr. Trockensubstanz ein Steuerbetrug von
1 fl. 42kr. C. M. entfallen.
Branntweinerzeugung in Sachsen.
Zm Jahre 1842 befanden sich in Sachsen Branntweinbrennereien
und davon .im Betriebe: in Stillstand:
in den Städten . 381, 168,
auf dem Lande . . 1984, 944,
zusammen . 2165. 1112.
- Diese haben verarbeitet:
Getreide . ... 85.266 Scheffeb,
Kartoffeln . . 622.414 „
andere Substanzen . 2.704 „
Die davon erhobene Steuer betrug 305.312 Thaler. Der ver
steuerte Meiscbraum war 116.925.282 Kannen und die ämtlich abge
schätzte Branntweinproduction belief sich auf 156.662 sächsische Eimer
oder 9.202.326 preuß/Quart.
Hiernach entfallen auf einen Bewohner jährlich nahe 5V 2 Quart
oder etwas mehr als 4 Wiener Maß.
Branntweinerzeugung in -er Schweiz.
Wenn es erlaubt ist, die Ausdehnung zu beklagen, welche eine ein
heimische Industrie gewonnen hat, so sei dieß in der Schweiz zuver
lässig in Betreff der Branntweinbrennerei der Fall. Diese habe sich
nämlich nicht nur über alle Cantone, sondern, es dürfe wohl behauptet
werden, beinahe über alle Gemeinden derselben verbreitet. In man
chen Cantonen bestehe auf jedem großen Bauernhof eine Branntwein
brennerei. Beispielsweise mag angeführt werden, daß in einer Ge
meinde des Bezirks Winterthur, welche nicht mehr als 563 Einwohner
und 55 Häuser zählt, 20 Bauern Branntwein brennen. Neben diesen
kleinen Brennereien auf einzelnen Bauernhöfen vertheilen sich gegen
1500 größere Brennereien auf alle Cantone der Schweiz.
Der Cantón Bern zählte 1843 . . . 350 Brennereien,
„ „ Solothurn . . . , . 183 „
„ „ Thurgau ...... 250 „