Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (3. Band)

sss 
Zur bessern Verständlichmackmng der vorstehenden Tabelle wird 
dazu noch Folgendes bemerkt: 
Für die EinmeischuNg nach dem Bestenernngsgrundsatze bei einer 
Ausbeute von 2 Maß Branntwein (2 Ti JUfohoi) aus dem Eimer ver 
steuerten Gährbottichraum ist angenommen worden, daß 100 ^Trocken 
substanz in 10 Eimer versteuerten Gährbottichraum eingemeischt wur 
den, woraus 20 Maß obigen Branntweins gewonnen werden. 
Für die übliche Praxis dagegen wurde angenommen, daß 100 t 
Trockensubstanz in 6 Eimer versteuerten Gährbottichraum eingemeischt 
und daraus, st 4 Maß pr. Eimer, 24 Maß Branntwein erhalten 
werden, was sowohl der Erfahrung entspricht, als auch sonst be 
gründet ist. 
Zn England ist die Trockensubstanz bei der Biererzeugung viel ge- 
geringer besteuert als bei der des Branntweins; auch in Preußen ist 
dieß, jedoch im mindern Grade, der Fall. Zn Österreich dagegen ist 
umgekehrt die Trockensubstanz bei der Branntweinerzeugung bedeutend 
geringer besteuert, als bei jener des Biers. 
Eine wenigstens gleichhohe Besteuerung der Trocken 
substanz bei der Branntweinerzeugung im Vergleiche zu jeuer bei 
der Biererzeuguug dürfte die richtigste Besteuernngsweise und das 
Steuerausmaß demnach eher für die Branntwein- als für die Bier 
erzeugung zu erhöhen sein.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.