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mäßigen Meisch- und Gährmethodcn, die man dabei allmählig einge
führt hat, wodurch man in der That zu oft erstaunenswcrthen Aus-
benten gelangte, den Preis des erzeugten Branntweins und Weingei
stes bereits fo herabgedrückt, daß man bei den nicht im entsprechenden
Verhältnisse stehenden Preisen der verarbeiteten rohen Materialien
— des Getreides und der Kartoffeln — mit ihrer Ausgiebigkeit, und
bei den im Ganzen noch so unvollkommenen Erfolgen, die man beim
Einmeischen des Getreides und bei der Gährung der Gctreidemeische
erzielt hat, die Getreide-Branntweinbrennerei schon sehr verdrängt,
in der Art, daß, wenn nicht noch hier und da ans Vorliebe des con-
fumirenden Publicums für den Kornbranntwein Etwas davon
znm Genusse erzeugt und derselbe theurer als der Kartvffelbrannt-
wein bezahlt würde, die Getreide-Branntweinbrennerei schon längst
vom Schauplatze verschwunden wäre, um so mehr, als nur die Erzeu
gung von Schankbranntwcin und dessen Selbstausschank im Kleinen,
wobei er besser bezahlt wird, sie noch hält, aber bei der Erzeugung
von Weingeist, als Handelswaare daraus, dieser die Eoncnrrenz mit
dem wohlfeilen Kartoffelweingeist nicht bestehen könnte.
Daß durch diese mit der Zeit herbeigekommenen Verhältnisse die
Getreide-Branntweinbrennerei bereits eine bedeutende Beschränkung
erlitten hat und erleiden mußte, ist einleuchtend. Die Fortdauer des
Bestehens dieser Verhältnisse wird zur Folge haben, daß diese Art,
Branntwein zu erzeugen, endlich ganz aufhören muß.
In letzterem Anbetrachte, die Beaufsichtigung dieses Gewerbs-
betriebes betreffend, hat man zwar für die Nebengewinnung von
Preßhefe bei der Branntwcinerzengung außer der gewöhnlichen Brannt
weinsteuer vom benützten Gährbottichraum keine besondere Abgabe zn
entrichten, und es steht die Nebennutzung der Branntweinmeische zur
Gewinnung von Preßhefe gegen Anmeldung bei der Steuerbehörde
jedem Branntweinbrenner frei; allein in Bezug auf Benützung der
Zeit, der Lokalitäten und der Geräthe wird derselbe dabei etwas be
schränkt. Die Umstände ferner, daß man den versteuerten Gährbot
tichraum nicht so vollständig benützen kann als beim gewöhnlichen Be
triebe, weil die benützten Gährbottiche, von deren Rauminhalt die
Steuer entrichtet wird, bei der Preßhefenerzeugung wegen der stür-
mischcrn Gährung nicht so mit Meische angefüllt werden dürfen, als
dieß geschehen kaun, wenn keine Preßhefe erzeugt werden will, mit
hin pr. Eimer wirklicher Meische ein größerer Stcuerbetrag entfällt,
anderntheils die Erfahrung, daß bei der Preßhefenerzeugung immer
ein Verlust an der Branntweinausbeute Statt hat, weil von der