Meisch-
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Wasser,
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der
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6.56
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7.75
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8.25
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8.82
.
9.48
>
10.24
>
11.12
12.19
>
13.47
'
15-05
•5
6.49
*5
6.84
*5
7 24
*5
7.68
*5
8.17
5
8.74
•*5
9 39
••5
1014
*5
11 02
»5
12 08
• 5
13 35
.5
1493
6.43
6.77
7.16
7.60
8.09
8.65
9.30
10.04
10.92
11.97
113.24
14.81
SL
Aus der vorstehenden, ans Versuche und Erfahrung gegründeten
Berechnung geht hervor, daß
0 eine Veränderung in den Mengenverhältnissen zwischen Roggen
und Malz keine bedeutende Verschiedenheit in dein Ertractgehalte der
Meischwürzen bedingt, daß aber dennoch
2) bei verkleinertem Malz- ilnd vergrößertem Roggenzusatze der
Ertractgehalt derselben etwas zunimmt.
Die Ursachen davon sind:
s) daß das Gcrstenmalz mehr Hülsen und weniger Ertract,
b) der Roggen dagegen weniger Hülsen und mehr Ertract ent
hält, was jedoch
o) dadurch wieder etwas ausgeglichen wird, daß das Gersten-
schwelchmalz weniger (nur 7 pCt.), der Roggen dagegen mehr (bis
l2 pCt.) Wasser enthält, wie dieß auch bei der vorstehenden Berech
nung angenommen und dieser Wassergehalt zur Menge der Meischwürze
zugerechnet ist.
100 U des Gemenges von Malz und Roggen geben im Mittel
63.25 tt Ertract, woraus nahe 30 U absoluter Alkohol oder ebenso
viele Maß 20grädiger Branntwein (Beaume) entstehen können.
Man gewinnt aber bei uns nur 20 U oder 2 / 3 davon und V 3 Ertract
bleibt unzersetzt in der Schlempe. Daraus geht hervor, daß in der Ge
treide-Branntweinbrennerei bei uns noch Etwas zu thun sei. Bei der
Mitanwendung von Gerste und Weizen finden ähnliche Verhältnisse
Statt.
Hermbstädt gibt an, daß eine dickere Meischeim Sommer leichter
sauer werde und daß deßhalb in dieser Jahreszeit dünner eingemischt
werden müsse; aber diese Angabe wird durch das neuere Verfahren des
Dickmeischens hinreichend widerlegt.
Auch abgesehen von der Besteuerungsweise der Branntwcinerzeu-
gung nach dem benützten Gährbottichraum verdient daher das Dick-
meischen wegen der anderweitigen Vortheile, die es bietet, die sorg
fältigste Pflege und Cultur.
Manche wünschen oft, die Dicke des Einmeischens in einem Ver
hältnisse angegeben zu sehen, wobei die verarbeitete Trockensubstanz
dem Gewichte, die daraus erzeugte Meische aber dem Jnhaltsmaße
nach bezeichnet wird, besonders da, wo das letztere — der benützte
Gährbottichraum — besteuert ist. Diese Vergleichung ist sehr ein
fach, wenn man weiß, daß (für Österreich) 100 ît Wasser sehr nahe
— 40 Maß — 1 Eimer find und 100 1f, Schrotgemenge tu der Meische
eilten Raum von 30 Maß — 7* Eimer einnehmen.