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Ausbeute zu erwarte« sein, sondern bei der Besteuerung vom Meisch-
raume sogar der entrichtete Steuerbetrug viel höher ausfallen, als sich
der Werth des aus demselben erzeugten Branntweins stellt.
Statt der Anwendung der Malztreber in Substanz zur Brannt-
weinerzeugnng ist es daher weit besser, die denselben anhängende Würze
durch Aufguß von kaltem Wasser als sogenanntes Glattwasser zu
gewinnen, dieses an Stelle des kalten Wassers zum Kühlen und Ver
dünnen der Meische anzuwenden, die so ausgesüßten Treber aber als
Viehfutter zu gebrauchen, was denn auch in der Regel geschieht.
Bei der Gährung der Runkelrübenzuckermetasse ist es nützlich, der
mit Hefe gestellten verdünnten Melasse eine gewisse Menge Malztreber
zllznsctzen, weil sie, während der Gährung emporgehoben, an der Ober
fläche eine dicke Treberdecke bilden, wodurch das Steigen des Hefen-
schanmes verhindert wird. Ähnlich, jedoch nicht so kräftig, wirkt hier
bei der ausgekochte Hopfen. Dieser hält überhaupt sein fünf-
bis sechsfaches Gewicht jener Würze zurück, in welcher er zuletzt gekocht
worden war (20 U Hopfen von einem Gebräue von 20 Faß Bier
100 bis 120 U Würze), und indem man denselben daher der Brannt-
weinmeische zusetzt, wird jene ihm anhängende Würze zur Benützung
gebracht. Auf den Gährnngserfolg wirkt er erfahrungsmäßig nicht
hemmend ein, sein Harz uub Öl sind ihm bereits beim Kochen in der
Bierwürze entzogen worden; doch glaubt man, daß er die Meische
hindere, nach erfolgter Reife so schnell sauer zu werden.
Erhöhung des ExtractgehalLes der Meischwürzen für
die Destillation über freiem Feuer.
Klare Meischwürzen kann man auch für die Destillation über freiem
Feuer so concentrirt als nur möglich machen, ohne ein Anbrennen
derselben in der Blase befürchten zu müssen. Nicht so ist dieses der
Fall mit den gewöhnlichen Branntweinmeischen, worin sich auch die
Treber von dem verarbeiteten Malz und Getreide befinden, welche,
wenn sie zu dick sind, burcb Absetzen der Treber auf dem Boden an
brennen, weßhalb derlei dickere Meischen nur für die Dampfdcstillation
bereitet werden können. Indessen scheint die hier einzuhaltende Grenze
durch darauf abzielende Versuche noch nicht gehörig festgestellt worden
zu sein.
Man kann aber auch für die Destillation über freiem Feuer die
Meische ohne jene Gefahr des Anbrennens und Überschänmens bedcu-