Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

enthüllt, die specifisch schwerer als Malzextract sind, im Wasser 
(in der Meischwürze) aufgelöst, am Sacharometer eine Anzeige 
— 3 pCt. besitzen. Das lufttrockene Kartoffel-Stärkmehl lie 
fert 82 pCt. seines Gewichtes Extract in die Meischwürze. 
Nimmt man nun wieder an, daß auf 100 U Kartoffeln eine 
Menge Gerstenmalz angewendet wird, die in der Ausgiebigkeit 
mit 5 U Gerstenschwelchmalz im Aequivalent steht, welche 
60 pCt. Extract liefern, so stellt sich der Extractgehalt der er 
zeugten Meischwürzen bei verschiedenen Mengenverhältnissen von 
Trockensubstanz zum Wasser, wie in der nebenstehenden Tabelle 
verzeichnet ist. 
Da der Extraotgehalt der lufttrockenen Kartoffelsubstanz 
— 63 von dem des Malzes — 60 pCt. nicht sehr verschieden 
ist, so erleiden die Resultate dieser Rechnung auch keine wesent 
liche Änderung, wenn das Gewichtsverhältniß zwischen Malz 
und Kartoffeln verändert wird, und nur das Extract, was noch 
ans dem Kartoffelsafte stammt und dazu kommt, macht einen 
Unterschied zu Gunsten der Kartoffeln, trägt aber bei der Gäh- 
rung nichts zur Alkoholausbeute bei. Diese Saftbestandtheile 
haben einen Einfluß auf die Sacharometer-Anzeige der Meisch 
würze, welcher nach den verschiedenen Einmeischungsverhältnissen 
wechselt und von jenem von 1 : 9 bis zu dem wie 1 : 3 von 
0.93 pCt. bis zu 2.40 pCt. zunimmt. Nach dem Abtriebe des 
Alkohols aus der reifen Meische finden sich diese Bestandtheile 
in der Schlempe wieder. 
Das Sacharometer ist auch hier das geeignetste Instru 
ment, den Extractgehalt der Meischwürze zu bestimmen und 
darnach die Dicke des Einmeischens zu beurtheilen. Die Er 
fahrung lehrt, daß Kartoffel-Meischwürzen von 17 — 18 pCt. 
Extractgehalt noch bis zu einer Sacharometer-Anzeige von 1 pCt. 
und selbst bis 0 pCt. zu vergähren im Stande sind. 
In Betreff der Verarbeitung gefrorener und gekeimter Kar 
toffeln wird sich hier auf das berufen, was hierüber bereits 
im 1. Theile S. 310 und 311 gesagt worden ist.
	        
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