Hie Giitmmg der LranutMÜmmschrn zur Grjm-
gung des ÄlkiiIilllZ in todten.
Gährung der Branntweinmeifchen im Allge
meinen.
§!ie Branntweinmeischen besitzen entweder die Fähigkeit, in
vollkommene Selbstgährnng zu übergehen, oder cs sind solche,
denen diese Eigenschaft nur im geringen Grade zukommt. Im
letzteren Falle tritt dieselbe zu langsam ein, dauert deßhalb eine
zu lange Zeit, nimmt keinen regelmäßigen Verlauf, die Jährende
Masse verdirbt in dieser Zeit sogar, wird sauer und geht end
lich in Fäulniß über. Zn den erstern gehören: die Obst- und
Beerenmeischen, süße Pflanzensäfte; zu den letztern: die Getreide-
und Kartoffel-Branntweinmeischen und daraus bereitete Würzen.
Es gibt noch eine dritte Klasse von gährungsfähigen Stoffen,
welche für sich allein nicht in die geistige Gährung übergehen;
das sind die reinen Zuckerarten: gemeiner und Krümelzucker, so
wie der karamelisirte Zucker oder die Melasse.
Um die Stoffe der beiden letztern Classen in Gährung zu
versetzen und dadurch den Zucker in Alkohol zu verwandeln, ist
es nothwendig, die Leitung des Gährprocesses in seine Gewalt
zu nehmen unb sich dadurch des jedesmaligen gewünschten guten
Erfolges desselben zu versichern. Zu dem Behufe wendet man
Mittel an, welche die Gährung zu erregen und fortzuführen
im Stande sind, nämlich Hefe.
Zur Bewirkung einer kräftigen Gährung der Branntwein
meischen wendet man, je nachdem sie zu Gebote stehen, Bier-