Full text: Die Branntweinbrennerei und die Hefenerzeugung (2. Band, 1. Theil)

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r Versetzung 
e zurHanpt- 
)auptmeische. 
Erörterung 
rannte Kunst- 
; — bereitet 
)vn Gersten- 
lmeische: ein 
toffelmeische. 
rng und Be- 
Hefenmeische 
nmeische (die 
r derHaupt- 
!se Kunsthefe 
n enthaltene 
^ Hefe. Ist 
'lei sein, ob 
Getreidehefe 
ame erzeugt 
rdigkeit her- 
»efe aus Ge- 
weidemeische, 
d. h. Hefe 
erzeugt, an- 
eses Verfah- 
rch die Ver- 
r That hier- 
ltat erzielt; 
fthefenberei- 
e, noch im- 
>e Grund- 
darüber bis 
eichend und 
! Belehrung 
-ritt ermög- 
ftenschwelch- 
bloß allein 
oder mit Zusatz von Roggenmalz, rohem Roggen, Weizen oder 
Hafer an, und mau setzt ihr für Kartoffelmeische auch einen Antheil 
von dieser zu. Malz und Getreide müssen hierfür so fein als mög 
lich geschroten werden. Auf je 100 U Getreide nimmt man 
4— 8 8s, auf je 100 U rohe Kartoffeln 1 — 2 g' des Schrot 
gemenges', welches man seiner Bestimmung nach gemeiniglich 
Hefenschrot nennt. Von demselben soll das Gerstenmalz we 
nigstens die Hälfte betragen,. weil dieß für den Proceß der 
Zuckerbildnng und guten Vergährung nothwendig ist. 
Es ist besser, mehr als zu wenig Schrot anzuwenden, nicht 
als ob dieß absolut erforderlich wäre, weil man bei mit gehö 
riger Sorgfalt geleitetem kunstmäßigen Verfahren mit der klei 
nern Menge Hefenschrot auch ausreicht, sondern weil bei dem 
fabriksmäßigen Betriebe im Großen nicht immer die dazu nöthige 
Sorgfalt angewendet werden kann und bei Anwendung von 
mehr Hefenschrot (einer größer» Masse Kunsthefe) der gute Er 
folg der Gährung sicherer ist. 
Ad b) Die Menge oder das Jnhaltsmaß der zu erzeugen 
den Kunsthefe ist natürlich von der Menge des angewendeten 
Hefenschrotes (und der Kartoffelmeische) bedingt, und da damit 
eine Hefenmeische bereitet und diese in Gährung versetzt werden 
muß, so ist dazu ein Gefäß von hinreichend großem Raum 
inhalte erforderlich. Diese Gefäße nennt man Hefen gef äße, 
Hefenkübel, Hefenbottiche. Ihr Jnhaltsmaß läßt sich 
sehr leicht mit dem der Hauptmeische oder mit dem des zur Auf 
nahme derselben bestimmten Gährbottichs in Vergleichung brin 
gen und demgemäß in einem einfachen Zahlenverhältnisse aus 
drücken. 'In den, der Verzehrungssteuer unterliegenden Pro 
vinzen der österreichischen Monarchie ist deßhalb vorgeschrieben, 
daß der Rauminhalt des Hefenkübels nicht größer sein dürfte, 
als '/,o des Rauminhaltes vom Gährbottich, für den er be 
stimmt ist, womit für alle Fälle vollkommen ausgelangt werden 
kann. Man reicht oft mit einem kleinern Hefenkübel, worin 
eine geringere Menge Kunsthefe zubereitet wird, bei gleich gutem 
Erfolge ans; aber, wie schon erwähnt, ist derselbe beim Ge 
brauche der größer» Masse Knnsthefe sicherer. 
Aus diesen Raumverhältnissen der für die Aufnahme der 
Hauptmeische und der Hefenmeische bestimmten Gefäße ergibt 
sich mit Rücksicht auf den erforderlichen Oberraum (Steigraum) 
auch das Jnhaltsmaßverhältniß der Hauptmeische zur Hefen- 
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